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1 (1899)
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462
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462 Wildcrniutli

iässt nur in bedingter Weise auf die Häufigkeit der acuten epileptischenPsychosen schliessen. Wir werden zwar annehmen können, dass inLändern, in denen sich keine Epileptiker-Anstalten mit Irrenabtheilungenbefinden, der grösste Theil der Fälle von epileptischer Geistesstörung inden Irrenanstalten untergebracht sein wird, denn diese Fälle erfordernunbedingt die Unterbringung in geschlossenen Asylen. Unter denepileptischen Insassen der Irrenanstalt werden sich aber auch Krankemit hohen Graden epileptischer Degeneration befinden; ihre Zahl wirdum so kleiner sein, je besser in dem betreffenden Bezirk für Epileptischegesorgt ist.

Nach dem Medicinalbericht von Württemberg befanden sich am1. Januar 1893 in den Irrenanstalten 2553 Kranke, darunter waren nur121 Epileptische. Da wir die Zahl der Epileptischen in AVürttembergnur annähernd schätzen können, so lässt sich auf die Häufigkeit derepileptischen Psychosen aus diesen Zahlen kein genauer Schluss ziehen.

Von 518 Kranken, die in den Jahren 1882—1896 aus der Ab-theilung für Epileptische in Stetten ausgetreten sind, sind 17 in Irren-anstalten übergeführt worden.

Es ist wohl nicht unberechtigt aus diesen Daten zu folgern, dassdie schweren Formen der acuten epileptischen Psychosen im Vcrhältnisszur Verbreitung der Epilepsie nicht sehr häufig sind.

Bei den grösseren Zählungen ist es nicht möglich, die chronischeEntartung von den andern Formen der epileptischen Psychosen zu schei-den, auch ist anzunehmen, dass nur die höheren Grade der geistigenStörung gezählt worden seien. Nur so lassen sich die niederen Ziffernerklären, die man bei den Zählungen in grösseren Bezirken für epilep-tische Geistesstörung angegeben findet.

Tigges hat in 25,8 pCt. geistige Störung gefunden, bei der Zählungin der Rheinprovinz fand man 23,8, in Braunschweig 20,2 pCt. Pelmannnimmt an, dass rund 20 pCt. der Epileptischen an Geistesstörung oder nam-haftem Schwachsinn leide. Rechnet man auch die leichten Formen, sokann man Mendel, der bei 90 pCt. der Leute, die lange epileptischsind, eine gewisse Form von Geisteskrankheit, wenn auch nur einenleichten Grad von Schwachsinn annimmt, nicht Unrecht geben.

5. Die Criniinalität der Epileptischen.

Wie schon erwähnt, sind nach meiner Ansicht die schweren Formensittlicher Entartung bei Epileptischen nicht so häufig, wie dies gemeinhinangenommen wird. Immerhin spielt die Epilepsie forensisch keine kleineRolle.

Nach dem Medicinalbericht sind in den Württembergischen Staats-irrenanstaltcn im Jahre 1892 und 1893 11 Epileptische aufgenommenworden. Von diesen waren 5 vor ihrem Eintritt mit dem Strafgesetzin Conflict gekommen. Zu der Gesammtzahl der Geisteskranken, beidenen dies der Fall war, hat die Epilepsie mit 45,5 pCt. das Haupt-