Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
452
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452 Wildermuth,

Die Dauer des Anstaltsaufenthaltes.

Für die Dauer des Anstaltsaufenthaltes lassen sich keine allgemeinenRegeln aufstellen. Stintzing meint, was in 46 Wochen nicht er-reicht werde, werde auch in längerer Zeit nicht erzielt. Für die Mehr-zahl der Kranken,' die die Anstalten aufsuchen, ist diese Zeit zu kurz.

Gewiss kann ein zu langer Aufenthalt schädlich sein. Nicht wenigKranke warten auf eine förmliche Euphorie, um sich für gesund haltenzu können, andere haben alle Neigung, sich in dem angenehmenAnstaltsleben dauernd behaglich zu fühlen. Derartige Patientenmuss man mit kräftigem Zuspruch in ihren Beruf zurückschicken. Fiatman den Eindruck, dass sich der Einfluss des Arztes erschöpft hatoder dass es ihm aus irgend einem Grunde nicht gelungen ist, denPatienten ordentlich in die Zügel zu bekommen, ist es Pflicht und nichtunpolitisch, selbst einen AVechsel des Aufenthaltes und des Arztes inschicklicher Weise einzuleiten.

Nervenheilanstalten für Unbemittelte.

Die Nervenheilanstalten, wie sie heute in grosser Zahl bestehen, sindnach Anlage und Art des Betriebes nur den Vermöglichen zugänglich.Das Bedürfniss nach Sanatorien für Unbemittelte hat sich schon längstgeltend gemacht und wir haben in der Praxis oft genug Anlass ihr Fehlenzu bedauern. Es sind zweierlei Wege denkbar, auf denen wir zu einergeeigneten Unterbringung dieser Kranken kommen können. Erstens durchErrichtung von Heilanstalten, die ausschliesslich für Nerven-kranke bestimmt sind, zweitens durch Gründung von Sanatorien,deren Rahmen weitergefasst ist und in denen auch chronisch Krankeanderer Art Aufnahme finden.

Ueber Nervensanatorien im engeren Sinne hat Benda im Jahre1897 geschrieben und Möbius in seiner schon oft erwähnten Arbeitaufs Neue Anstoss dazu gegeben. Benda denkt sich solche An-stalten eingerichtet in der Art von Wasserheilanstalten, ausgerüstet mitallen Erfordernissen eines wissenschaftlich geleiteten Sanatoriums. Be-sonders wird die Notwendigkeit betont, den Kranken Gelegenheit zuFeld- und Gartenarbeit zu geben.

Möbius stellt die Beschäftigung als das wesentlichste Heil-mittel in den Vordergrund. Er denkt sich die Sache so. dass man einLandgut kauft, dieses einem Pächter überträgt, mit der Bedingung, dasser nach ärztlicher Anordnung die Kranken beschäftigt Garten, Feld,Wald, Obstbaumzucht, Thierzucht samt den Handwerksbetrieben, die mitder grösseren Oeconomie zusammenhängen, würden reichliehe und viel-fache Arbeitsgelegenheit bieten.

Die Anstalt müsste gute Luft, reichliches Wasser, saubere Einzel-und Gesellschaftszimmer bieten, im übrigen so einfach wie möglich ein-