Sonderkrankenanstalten u. Fürsorge f. Nervenkranke, Epileptische u. Idioten. 447
Aber in einem Punkt, vielleicht dem Wesentlichsten, sind diekleineren Anstalten im V ortheil: „Streng individualisirend" wird nachden Prospecten in jeder Anstalt behandelt, in kleineren Anstalten für15—20 Kranke ist dies eher möglich, lässt sich auch eine gewisseGleichmässigkeit der Patienten nach Schwere der Krankheit und nachihrer socialen Stellung leichter durchführen.
Die meisten der bestehenden Anstalten sind gemischt. Ich möchtebesondere Anstalten für männliche und weibliche Patientenbefürworten und zwar nicht nur für Unbemittelte.
Namentlich für kleinere Anstalten ist eine Trennung angezeigt.Der Betiieb ist weniger schwierig, schon mit Rücksicht auf das dienendeund pflegende Personal. Andere Gründe sind zu nahe liegend, umweiterer Erörterung zu bedürfen. Man braucht dabei nicht an grobeExcesse zu denken.
Erhalten die Anstalten dadurch etwas Klösterliches, so ist das keinFehler. Möbius und Rieger sehen klosterartige Einrichtungen als einBcdürfniss für die nervöse Menschheit an.
Sehr gut lassen sich nervenkranke Kinder — beiderlei Ge-schlechts — mit erwachsenen weiblichen Kranken zusammen verpflegen.
Gross ist die Zahl der nervenkranken Kinder, die der Nerven-anstalten bedürfen und solche thatsächlich aufsuchen, nicht.
Es handelt sich meist um Hysterie, leichte Formen von Epilepsie,Nervosität nach Blutarmuth, um Chorea oder leichte Psychosen, ab undzu auch um chronische, organische Erkrankungen des centralen Nerven-systems.
Für einen langen Aufenthalt wäre in den meisten Fällen eine Or-ganisation des Unterrichts nöthig, wie sie sich in Nervenheilanstaltennicht durchführen lässt. Doch ist es wünschenswerth, dass einzelne An-stalten Nervenkranken jugendlichen und kindlichen Alters geöffnet bleiben,so lange Epileptiker- und Idiotenanstalten noch keine genügend abge-trennten Abtheilungen für leichter Erkrankte haben.
Die Einrichtung und der Betrieb der Nervenheilanstalten.
Es versteht sich von selbst, dass die Anstalt' in erfreulicher land-schaftlicher Umgebung liegen soll, nicht an einer grossen Heerstrasseund nicht zu weit von einer grösseren Stadt.
Nach einer Seite hin soll das Haus freien Ausblick gewähren aufSee oder Land. Es soll in einem grossen Garten oder Park liegen;womöglich in der Nähe des Waldes.
Die Anlage des Gebäudes soll der eines becnjem eingerichtetenPrivathauses entsprechen. Die Zimmer seien behaglich eingerichtetohne unnöthige Möbel, ohne „Nippes" und ohne vielen Wandschmuck.
Nothwendig ist eine Anzahl grösserer und kleinerer Gesellschafts-räume, ausser dem Speiseraum, so dass die Kranken Gelegenheit haben.