442 Wildermuth,
Es ist dringend zu rathen, zwischen den Hauptmahlzeiten 1 bis2 mal etwas gemessen zu lassen, am besten Milch und Obst.
Der Alkohol ist soweit thunlich zu verbieten. Absolute Abstinenzlässt sich ausserhalb der Anstalt nicht in allen Fällen durchführen, sowie die gesellschaftlichen Verhältnisse bei uns liegen. Da es sich beiNervenkranken um Vorschriften handelt, die jahrelang oder für Lebens-dauer eingehalten werden sollen, darf man den Bogen nicht zu straffanziehen.
Dasselbe gilt vom Rauchen. Wenn die Diät in der Weise ge-regelt wird, wie eben erwähnt wurde, wird das Bedürfniss nach Alkoholund Tabak von selbst weniger werden.
Neben der Regelung der Nahrungsaufnahme kommen besondersnoch die Wasserbehandlung, Gymnastik und Elektrizität inBetracht.
Bei der Behandlung ausserhalb einer Anstalt empfiehlt es sich, dieganz einfachen Methoden anzuwenden: Morgens kalte Rumpfwaschungen,vor Tisch Vollbäder und Halbbäder mit oder ohne Douche oder kalteUebergiessungen. Dringend ist zu rathen, nach der Nachmittagsruheeine kalte Waschung des Oberkörpers vorzunehmen. Vor zu Bett gehenkann man Fuss- und Sitzbäder anwenden. Die Pussbäder können inkaltem Wasser genommen werden, oder als Wechselfussbäder oder heissmit kalter Uebergiessung.
Allgemeine Regeln lassen sich bei der Verschiedenheit der Krank-heitsformen und der Kranken nicht aufstellen. Im Grossen und Ganzensind bei den Nervenkranken kurze, kühle Wasseranwendungen vorzu-ziehen. Bei Zuständen von Blutarmuth kann man es mit heissen Bädernversuchen.
Die Kneippische Cur hat es zur Genüge gezeigt und Strümpellbetont es ausdrücklich, dass auch bei der Hydrotherapie der psychischeFactor eine grosse Rolle, spielt.
Die vielumstrittene Frage, ob die Elektrizität nur psychisch ein-wirke oder ob sie im Stande sei, krankhafte Vorgänge und Zustände desKörpers namentlich im Nervensystem unmittelbar zu beeinflussen, habenwir hier nicht zu entscheiden. Mich dünkt, die Ausführungen vonMöbius haben eine schlagende Widerlegung noch nicht gefunden.
AVie sich dies auch verhalten möge, zur Zeit können wir die Elek-trizität bei Behandlung der Nervenkrankheiten nicht entbehren. Wirdürfen nur nie vergessen, dass die elektrische Behandlung den PatientenGeld kostet. In Fällen, wo es sich zweifellos nur um suggestive Ein-wirkung handelt, haben wir deshalb die Pflicht zu überlegen, ob wirkein billigeres Verfahren anwenden können.
Auch für die Gymnastik kommen wir mit einfachen Verfahren aus.Zu empfehlen sind die Vorschriften von Schreber und die Hebungenmit dem Largiardereschen Apparat. Man lasse — ich rede hier wiederin erster Linie von der Behandlung ausserhalb der Anstalt — dieUebungen täglich 1—2 mal, aber nur wenige Minuten lang machen,