Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
426
Einzelbild herunterladen
 

426 Lewald,

nis.sc zur Besserung des Wärterpersonals und Hebung des Wärterstandesdie Forderung auf, dass neben der Erhöhung der Wärtergehältcr undBesserung der materiellen und socialen Stellung- auch für einen zweck-entsprechenden Nachwuchs durch die Errichtung von Wärterschulengesorgt werden müsse. Im Königreich Sachsen ist dies bereits erfüllt;die Berichte darüber lauten zufriedenstellend. Erlenmeyer(]. c.pag. 99) empfiehlt ebenfalls die Einrichtung einer AYarterschule für einengrösseren Bezirk, beispielsweise für eine oder mehrere Provinzen, diemit einer der grösseren Provinzial-Irrenanstalten in Verbindung zu bringenund nach Art der Hebammenschule einzurichten wäre; nach bestandenerPrüfung soll dem Wärter eine Approbation ausgestellt werden. Letztereswurde übrigens in Hannover auf der letzten Jahresversammlung DeutscherIrrenärzte als nicht wünschenswerth bezeichnet.

Die Anstalt hat die Pflicht, den Wärter, den sie sich erhalten will,sesshaft zu machen; sie muss ihm, wie Erlenmeyer (1. e. pag. 90)logisch entwickelt, nicht nur die Möglichkeit bieten, sich zu verheirathen,sie muss ihm auch durch geeignete Wohnungsverhältnisse Gelegenheitgeben, sich seiner Familie widmen zu können. Und in ähnlicher Weisespricht sich, abgesehen von anderen Autoren, auch Scholz (Zur Reformder Irrenpflege. Leipzig 1896) aus: Der Grund des freiwilligen Aus-scheidens so vieler, auch tüchtiger Männer aus dem Berufe der Irreh-pfleger liegt meist nicht darin, dass sie der Sache müde geworden sind,sondern darin, dass sie nicht vorwärts kommen und keinen eigenenHausstand gründen können. Deshalb ist der Vorschlag, wie er in derOstpreussischen Provinzial-Irrenanstalt zu Allenberg auch schon ver-wirklicht ist, nämlich verdienten älteren Wärtern in der Nähe der An-stalt ein kleines Anwesen, auf dem sie ihren eigenen Hausstand gründenkönnen, zu schaffen, durchaus empfehlenswerth; denn wenigstens einenStamm erfahrener und zuverlässiger Pfleger wird man sich auf dieseWeise gewiss sichern können. Dem Vernehmen nach besteht auch auder eben eröffneten neuen Anstalt zu Neu-Ruppin die Absicht, ver-heiratheten AVärtern nach etwa 20 jähriger Dienstzeit an der Peripheriedes Grundstücks der Anstalt Wohnung, Acker und Garten gegen billigePacht zu überlassen. In ähnlicher Weise ist an der neuen Irrenanstaltder Provinz Posen zu Dziekanka für die Möglichkeit der Verheirathungdes AVartepersonals gesorgt: Ein Wohnhaus für 12 Wärterfamilien, derAnstalt gegenüber gelegen, ist gebaut, ein zweites im Bau begriffen.Es ist zu wünschen, dass bei dem Bau neuer Irrenanstalten von vorn-herein einige kleinere Häuser in den Bauplan mit aufgenommen werden,die den gedachten Zwecken zu dienen im Stande sind. In Uchtspringe,einer neuen Anstalt der Provinz Sachsen, hat man den verheirathetenAVärtern in ihre Häuslichkeit geeignete Kranke in Pflege gegeben undso mit der Sorge für das AVartepersonal die AVeiterentwicklung derFamilienpflege (siehe weiter unten) in anscheinend sehr zweckmässigerAVeise verknüpft.

Wenn auch dies erstrebenswerthe Ziel vorläufig noch nicht überall