Sonderkrankenanstalten und Fürsorge für Geisteskranke. 425
eiplin erfordert, ist gerade das, was im Verkehr mit den Kranken amwenigsten angebracht ist. Hat man schon Mühe genug, frisch eintretendeWärter zu einem humanen Umgehen mit den Kranken zu erziehen, soist das bei einem Militäranwärter, der 12 Jahre gedient hat und an denstrengen Gehorsam seiner Untergebenen gewöhnt gewesen ist, um soschwerer und meist ganz unmöglich. Noch unangenehmer und nach-theiliger gestalten sich die Verhältnisse, wenn der Posten des Ober-wärters mit einem Militäranwärter besetzt ist. Aehnlich spricht sichErlenmeyer aus (1. c). Auch die in manchen Anstalten bestehendeEinrichtung, den Wartedienst durch Brüder und Schwestern ausüben zulassen, ist man bestrebt, in Wegfall zu bringen.
Um wirklich brauchbare Elemente zu Irrenwärtern heranzuziehen,ist es nach Alt (1. c.) nothwendig, den Irrenwärterstand zu einem wirk-lichen Berufsstande zu machen. Dies tritt ein, sobald einerseits dieBesoldung cinigermaasen im Verhältnisse zur Schwere des Berufes stellt,sobald andrerseits der Dienst derart eingerichtet wird, dass einem vor-zeitigen Verbrauche der körperlichen und geistigen Kräfte vorgebeugtwird und sobald drittens den verdienten Personen des Wärterstandes fürdie Zeit, wenn ihre Kräfte zur Ausübung des streng geregelten Anstalts-dienstes nicht mehr ausreichen, eine anderweitige passende Beschäftigungs-art zugewiesen wird.
Auch nach einer anderen Seite hin bedarf die Fürsorge für dasWartcpersonal an Irrenanstalten einer Reform; mit Recht weist Edel(Ueber Versorgung verletzten und invalide gewordenen Wartepersonals.Allgem. Zeitschrift f. Psychiatrie. Bd. 53, pag. 643 ff.) darauf hin, wieschlecht der Staat für dies Personal sorge, falls es im Dienst erkrankeoder gar invalide werde, so dass man sich eigentlich wundern müsse, dasssich noch Leute zu diesem schweren, aufreibenden und dabei kärglichbezahlten Berufe fänden. Es giebt in allen Anstalten Unfälle, welcheden Wärtern direkt im Umgang mit den Kranken zustossen; an sie kannsich das Krankheitsbild traumatischer Hysterie anschliossen, welche theilsverminderte Arbeitsfähigkeit, theils vollkommene Arbeitsunfähigkeit zurFolge hat. Dieser Leute muss sich der Staat annehmen, indem auf siedas Unfallversicherungsgesetz ausgedehnt wird, oder sie müssen sichselbst durch Gründung einer Unfall-Berufsgenossenschaft helfen. Auchfür das gesunde Irrenwartepersonal fordert Edel (1. c.) eine Versorgungnach nicht zu langer Dienstzeit oder das gesetzliche Bestehen einer An-wartschaft auf andere Beschäftigung (ähnlich der Oivilversorgung derMilitäranwärter). Auf die Höhe der Gehälter des Wartepersonals, diezum Theil wahre Hüngerlöhne sind, kann hier mit Rücksicht auf ihreVerschiedenheit in den einzelnen Staaten und in den einzelnen preussi-schen Provinzen nicht eingegangen werden; der interessante AufsatzKrocmer's (Die Löhne des Wartepersonals in den Provinzial-Irren-anstalten des Preuss. Staates. Allgem. Zeitschr. f. Psychiatrie. Bd. 54,pag. 707 ff.) giebt davon eine erschöpfende Darstellung. — Hoppe(Centralblatt für Nervenheilkunde. 1895) stellt als unbedingte Erforder-
28*