Sonderkrankenanstalten und Fürsorge für Geisteskranke. 423
Wartepersonal.
Von clor Beschaffenheit der lebendigen Kräfte, welche in der Irren-anstalt zu wirken berufen sind, hängt mehr, als von allen baulichen undtechnischen Einrichtungen — seien sie noch so vorzüglich — die Be-handlung und Pflege der Geisteskranken und ihr Erfolg ab. Die mitmangelhaften baulichen und technischen Einrichtungen verbundenen Uebel-stände lassen sich durch ein tüchtiges Personal, wenn auch nicht be-seitigen, doch wesentlich mildern und erträglich machen, niemals aberumgekehrt (Zinn: Bericht über die Revision der Ostpreussischen Provinzial-Irren-Anstalten. Anstaltsberichte der Ostpreussischen Anstalten für 1895.
5. 22). Ein in richtiger Auffassung und treuer Pflichterfüllung seinemBerufe ergebenes Wartepersonal ist für den Arzt das allerwichtigsteMittel in Fällen, wo Heilung der Krankheit möglich ist, eine solche zuerzielen; fast in noch höherem Grade ist die Qualität des Personalsfür das relative Wohlbefinden der unheilbaren Kranken, bei denen derArzt nicht mehr helfen, sondern mir noch lindern kann, bestimmend.
Deshalb ist es verständlich, dass die Bedeutung der Wärterfrage inder Irrenftirsorge besonders in den letzten Jahren von verschiedenstenSeiten eingehend besprochen und nach allen Richtungen hin beleuchtetworden ist; leider hat sich dabei eine erhebliche Divergenz der Ansichtengezeigt. Ohne auf eine genaue Aufzählung oder auf eine kritischeSichtung der von den einzelnen Autoren in dieser Frage aufgestelltenForderungen einzugehen, sei nur daran erinnert, dass die Einen Recru-tirung des Pflegepersonales aus den gebildeten Ständen verlangen, wäh-rend andere ausschliesslich die dienende Klasse zum Wartedienst geeigneterachten. Manche Leiter von Anstalten geben den gedienten Leuten denVorzug, während andere eindringlich vor ihnen warnen, von vielen Seitenwird betont, es müsse den Wärtern Familienwohnung behufs Ermög-lichung der Gründung eines eigenen Hausstandes gewährt werden, währendanderseits Ehelosigkeit selbst von dem Oberwartepersonal verlangt wird(Alt, Beitrag zur Wärterfrage. Monatsschrift für Psychiatrie. 1896).Vorschläge wie das Wartepersonal intellectuell und moralisch gehobenwerden soll, sind vielfach gemacht worden; Voraussetzung ist dabei, dassin jeder Anstalt die genügende Zahl von Aerzten vorhanden ist, dennohne ein ausreichendes Aerztepersonal ist ein wirklich gutes Warte-personal undenkbar. Wir sind mit Alt (1. c.) der Ansicht, dass in einergrösseren Heil- und Pflegeanstalt, die eine Jahresaufnahme von 25 pCt.ihres Bestandes hat, auf je 100 Kranke ein Arzt — den durch dieVerwaltungsgeschäfte absorbirten Director nicht eingerechnet — erfor-derlich ist; bei besonders starkem Krankenwechsel sind noch weitere 1bis 2 Aerzte für den Dienst auf den Aufnahme- und Wachabtheilungennöthig. Eine gemischte Anstalt von 600 Krankenbetten würde demnachausser dem ärztlichen Director bei einer Jahresaufnahme von 150 Kranken
6, bei einer solchen von 200 bis 300 Kranken 7 bis 8 Aerzte nöthig
Handbuch der Krankenversorguug u. Krankenpflege. I. Bd. 28