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Kranken von den eigenen inneren Zuständen abzuziehen und in ihm dieThcilnahmc an der Ausscnwolt wieder zu erwecken.
Der Wirkungsbereich der hypnotischen Behandlung ist bei Geistes-kranken fast gleich Null.
Verbrecherische Geisteskranke.
Einer besonderen Klasse Geisteskranker muss doch mit einigenWorten gedacht werden. Ohne die Geisteskranken, welche mit demStrafgesetz in Oonflict gerathen sind, und die Verbrecher, weiche in derHaft psychisch erkrankt sind, als eine besondere Art Kranker vompsychiatrischen Standpunkte aus aufzufassen (Ascher, Zur staatlichenBeaufsichtigung der Irrenanstalten. Berlin 1893), muss man doch zu-geben, dass hier besondere Verhältnisse vorliegen. Die Frage, was manmit diesen Geisteskranken anfangen und wo man sie unterbringen solle,ist in den letzten Jahren vielfach erörtert worden, und die Aussichtengehen zunächst noch etwas auseinander. Man machte gegen die Unter-bringung geisteskranker Sträflinge in den Anstalten geltend, dass dieAngehörigen der übrigen Kranken, sowie diese selbst durch das Zu-sammenleben unangenehm berührt würden, und zweitens besorgt man(Moeli, Ueber irreVerbrecher, Berlin 1888), dass durch derartige Elementeeine übele Einwirkung auf die anderen Kranken ausgeübt und dassferner namentlich durch die Neigung zu Gewalttätigkeiten und zu Ent-weichungen von Seiten dieser Kranken dem berechtigten Bestreben, dieIrrenanstalten mehr und mehr jedes Zwanges zu entkleiden, ein Hemm-niss bereitet werde. Moeli, ein genauer Kenner dieser Frage, empfiehlt,für diese Kranken Verhältnisse zu schaffen, die ohne Vernachlässigungdes Gesichtspunktes, dass es Kranke sind, „doch dem integrirenden undin praktischer Bedeutung vorwiegenden Theile ihres Charakters Rech-nung tragen" (Moeli, 1. c. pag. 41); dieser Forderung wird man ambesten durch Errichtung von Specialanstalten Erfüllung verschaffen unddem Vernehmen nach sind jetzt auch einzelne preussische Provinzenmit der Einrichtung besonderer Abtheilungen an Oorrections-Anstalten,die zur Pflege geisteskranker Verbrecher dienen sollen, beschäftigt.Andre Directoren von Anstalten, unter anderen Meyer in Göttingen,vertreten die Ansicht, dass die Störungen, welche solche Kranke unteranderen Patienten verursachen, nicht gross sind, fordern aber nichtsdesto weniger aus principiellen Gründen, dass für diese Kranken ander-weitig gesorgt werde. Am Zuchthause in Berlin-Moabit und in Wald-heim bestehen bereits Special-Anstalten für diese Oategorie voii Kranken.
Geisteskranke Trinker.
Was die Behandlung chronischer Alkoholisten in Irrenanstalten an-betrifft, so ist es zweckmässig, wie ich an anderer Stelle (Irrenfreund,1896, pag. 103ff) des Weiteren auszuführen mich bemüht habe, die