Sonderkrankenanstalten und Fürsorge für Geisteskranke. 419
des Patienten seinen Grund haben. Solche Kranke sind bei Tage stünd-lich zum Abort zu führen und die während der Nacht Unreinlichenlässt man ein- oder zweimal wecken. Oft kann man das Bettnässenauch dadurch verhüten, dass man dem Kranken Abends keine Flüssig-keit giebt. Im engen Zusammenhange mit der Behandlung der Unrein-Jiehkeit steht die Verhütung des Decubitus, die ebenso wie die der hy-postatischen Pneumonie nach den bekannten Grundsätzen der Kranken-pflege zu erfolgen hat. Zu bewähren scheint es sich, körperlich sehrschwache und unreinliche Kranke in ihrem Bette statt Matratze etc.auf Moos zu legen; doch muss man ihnen dann, wie es in der Irren-anstalt Herzberge der Stadt Berlin zu Lichtenberg geschieht, ganz kurzenur ungefähr bis zu den Hüftbeinkämmen reichende Hemden geben, umjeden Decubitus zu verhindern.
Diejenigen Kranken, welche absichtlich mit ihren Excrementen Un-fug treiben, sind im Allgemeinen sehr selten und wohl stets Artefacteunzweckmässiger Behandlung; man kann durch regelmässige Eingiessungenin den Mastdarm ihnen das zum Schmieren erforderliche Material ent-ziehen. Namentlich Kranke, die zu lange isolirt worden sind, fangenin den Einzelräumen zu schmieren an; nimmt man sie aus ihrer Ver-wahrlosung heraus, kleidet sie sauber, bringt sie in eine angenehmeUmgebung und sucht sie irgendwie zu beschäftigen, so hören sie schnellmit ihren unsauberen Angewohnheiten auf.
Was die psychische Behandlung Geisteskranker anbetrifft, so ist deroberste Grundsatz Offenheit und unbedingte Wahrheitsliebe: es ist unterallen Umständen falsch und verwerflich, einen Geisteskranken zutäuschen, um ihn zu irgend welchen notwendigen Maassregeln, z. B.Einnehmen von Arznei zu bewegen. Besser ist es, dem Kranken freund-lich aber fest zu erklären, was man von ihm will und dabei wird manfast immer sein Ziel erreichen, im äussersten Nothfalle greife man lieberzur Gewalt, die die Kranken leichter verzeihen. Niemals gebe maneinem Kranken ein Versprechen, das man nicht zu halten gesonnen ist,andernfalls verscherzt man unter Umständen dauernd sein Vertrauenund verliert damit die Grundlage der weiteren Behandlung.
Ueber die einzige zweckmässige Art und Weise, wie man sichden Wahnideen des Kranken gegenüber verhalten muss, habe ich bereitsoben gesprochen.
Abgesehen von der Durchführung unumgänglicher ärztlicher Maass-nahmen, lasse man den Kranken so frei wie möglich gewähren; nur dieRücksicht auf ernstere Missstände oder Gefahren wird den Arzt ver-anlassen,'dem Treiben des Kranken freundlich, aber mit Entschiedenheitentgegenzutreten und schliesslich, wenn jeder Zuspruch versagt, imäussersten Nothfalle auch Gewalt anzuwenden. Niemals darf eine vomArzt angeordnete Maassregel den Anschein von Disciplinirung haben.In der Reconvalescenz handelt es sich um die Auswahl einer passendenBeschäftigung, da sie am meisten geeignet ist, die Gedanken des