Print 
1 (1899)
Place and Date of Creation
Page
417
Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
 

Sonderlcrankenanstalten und Fürsorge für Geisteskranke. 417

bergen, empfiehlt sich, da diese Leute selbstverständlich durchaus ab-stinent gehalten werden müssen, im Allgemeinen, sie entweder fallsman den anderen Kranken Bier geben will durchaus räumlich zutrennen und ihnen ein Wartepersonal zu geben, das sich zu abstinentemLeben innerhalb der Anstalt verpflichtet, oder den Alkoholgenuss in derAnstalt ganz zu verbieten. Nach allgemeinen Erfahrungen macht letzteresrecht wenig Schwierigkeiten; als Zulagen zur Verpflegung für arbeitendeKranke dies war wohl bisher die Hauptverwendung des Bieres indeutschen Irrenanstalten kann man ebenso gut Taback, Wurst, Käse,übst etc. gebrauchen. In einzelnen Anstalten geschieht dies bereits,andere sind im Begriffe, den Alkoholgenuss allmählich ganz zu ver-bannen, indem sie ihn langsam mehr und mehr einschränken. Natürlichmuss das mit den Kranken zusammenlebende Personal contraetlich zurAbstinenz innerhalb der Anstalt verpflichtet werden, was durch eineGcldentschädigung überall leicht zu erreichen ist. Es-ist selbstverständ-lich, dass der Alkohol nur in der Form des Genussmittels verdrängtwerden soll, seine therapeutische Verwendung als Narcoticum und An-alepticum ist werthvoll und soll bestehen bleiben.

Bei Behandlung acuter .Psychosen ist auf die Diät ein besonderesAugenmerk zu richten: nicht selten ist bei diesen der Ernährungszustandsehr schlecht, was entweder eine Folge der Psychose ( sein kann, oderaber die Sache liegt umgekebrt, und es hat sich die geistige Störungauf der Basis der Ernährungsstörung entwickelt. Daraus folgt, dassbei acut Geisteskranken die Ernährung stets auf das sorgfältigste zucontroliren ist. Bei acuten Erschöpfungspsychosen ist häufig eine Ucbcr-ernährung, die nach bekannten Grundsätzen stattzufinden hat (Milch.Eier, gewiegtes Fleisch, Somatose) am Platze. Eine Appetitlosigkeitweicht manchmal nach Beseitigung eines bestehenden Magen- und Darm-katarrhs oder der so häufig vorhandenen Obstipation. Völlige Nahrungs-verweigerung, welche durch Wahnideen oder Hallucinationen verursachtsein kann, wird zunächst am besten 2 bis 3 Tage ignorirt. Man redetdem Kranken nicht zu, sondern bietet ihm nur in regelmässigen Zwischen-räumen Speise an; viele Kranke geben ihrem Hungergefühl nach, wennsie sich unbeobachtet glauben, in manchen Fällen allerdings ist dieWahnvorstellung und die Sinnestäuschung stärker, als der Hunger. Jenach den Umständen muss man früher oder später, sofort natürlich,wenn ein Collaps in Aussicht steht, zur Zwangsfütterung mittelst derSonde schreiten. Letztere stets durch die Nase auszuführen, halte ichfür rücksichtsvoller für den Kranken und für angenehmer für den Arzt.Es darf nicht verschwiegen werden, dass gewichtige Stimmen sich gegenZwangsfütterung überhaupt ausgesprochen haben, einerseits, weil dieselbeden Principien des no restraints zuwiderlaufe, und andrerseits, weil sieüberflüssig sei, da alle abstinkenden Kranken im Laufe der Zeit wiederzu essen begännen. Als Hauptvertreter dieser Ansicht ist Professor-Meyer in Göttingen zu nennen, welcher seit Jahren keine Sonden-fütterung mehr vorgenommen hat und niemals bei diesem exspeetativen