Sonderkrankenanstalten und Fürsorge für Geisteskranke. 415
wenn es sich um chronische Kranke handelt, ist es von der grösstenWichtigkeit, sie nicht zu lange sich selbst zu überlassen, sondern siedurch steten Verkehr mit anderen Kranken und mit dem Wartepersonalabzulenken und sie womöglich zu einer nützlichen Beschäftigung zu ver-anlassen.
An dieser Stelle darf nicht verschwiegen werden, dass von einzelnenSeiten die Behauptung aufgestellt worden ist, man brauche überhauptniemals einen Kranken zu isoliren und man käme mit Bettbehandlung,mehrstündigen hydropatbischen Einwickelungen des ganzen Körpersu. s. w. ebenso gut aus. Hat man ein ärztliches Personal zur Ver-fügung, wie die psychiatrische Klinik in Würzburg, wo auf vier schwie-rige Kranke mindestens ein Arzt kommt und wo noch ältere Kandidatender Medicin fast immer, wenn nöthig auch Nachts, abwechselnd imAVachsaal anwesend sind (Rieger, Die neue psychiatrische Klinik derUniversität Würzburg. Klinisches Jahrbuch. Bd. 5. 1894), so mag manwohl ohne Isolirung auskommen können; die Mehrzahl der Anstaltenwird aber wohl in den Fällen, wo es zweckmässig erscheint, zunächstnoch bei dem Verbringen des Kranken in einem Einzelzimmer verbleiben,natürlich aber für die stete Beobachtung des isolirten Kranken ebensogut Sorge tragen, wie für die der Kranken im Wachsaal. In gewissenFällen ist eben die Isolirung von Kranken auch bei ausgedehnter Bett-behandlung nicht zu umgehn, ja in einzelnen Fällen ist sie sogar noth-wendig und nutzbringend.
Von fast ebenso grosser Wichtigkeit, wie die Bettbehandlung, sindBäder, und deshalb muss es möglich sein, in allen Abtheilungcn solchezu verabreichen. Sie dienen zunächst der Hautpflege, dann aber auchhauptsächlich als directes Beruhigungsmittel. Die Anwendung deswarmen Vollbades zur Reinigung weicht in der Irrenanstalt Von dersonst üblichen nur dadurch ab, dass auf die Eigenart der Geisteskrankenbeständig Rücksicht genommen werden muss. Das warme prolongirtcVollbad dagegen, das in einer Temperatur von 35 bis 38° C. (zumSchlüsse etwas wärmer) und in einer Dauer von 20 Minuten bis 2, auch3 Stunden angewandt wird, hat eine beruhigende Wirkung, die sich nichtselten so weit steigern kann, dass nach dem Bade mehrstündiger Schlafeintritt. Allseitig ist zugegeben, dass es ein besseres und ungefährlicheresMittel zur Herbeiführung von Ruhe und Schlaf bei erregten Geisteskrankennicht giebt, als ein warmes prolongirtes Bad.
Allerdings begegnet man bei der Behandlung durch Bäder dergrossen Schwierigkeit, dass die Kranken namentlich im Anfange nichtruhig im Bade bleiben, sondern hinausdrängen; abgesehen jedoch vonvereinzelten Ausnahmefällen gelingt es durch immer wiederholte Versuchefast immer, wie Kraepelin (1. c. S. 281) auf Grund seiner reichen Er-fahrung versichert, die Kranken soweit zu beruhigen, dass sie gern imBade verweilen. Bei ängstlichen Kranken pflegen die prolongirten Bädernichts zu nützen, eher zu schaden, besonders, wenn die Kranken durchWärterhände festgehalten werden. — Man kann die Kranken in diesen