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1 (1899)
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404
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404 Lewald,

Berlin, 1895), dass eine zweckmässige Behandlung Geisteskranker vorallen Dingen das Zusammenbringen von geordneten, im äusseren Ver-halten nicht auffallenden Personen mit verwirrten, lauten oder gar un-sauberen Kranken zu verhüten hat, zwingt zu genügender Sonderung derKranken.

Am besten theilt man mit Paetz (Die Colonisirung Geisteskranker,Berlin, 1892, pag. 75) die Kranken nach dem Grade ihrer Zuverlässig-keit in zwei grosse Gruppen und getrennte Gebiete, Centralanstait undCoionie; der letzteren weist man alle absolut zuverlässigen, weder zumSelbstmord noch zum Entweichen oder zu Gewalttätigkeiten geneigton,nicht allzu störenden heilbaren und unheilbaren Kranken zu, die Central-anstait aber reservirt man ausschliesslich für die unzuverlässigen undsondert dann letztere nach dem Grade ihrer Ueberwachungsbedürftigkcitund der Qualität ihrer socialen Eigenschafton. Es ergeben sich dannfür die Centralanstait Abtheilungen für beständige Ueberwachung, fürAbsonderung der insocialen Elemente, unter denen wiederum die ruhigenund sauberen von den unruhigen und unsauberen geschieden werdenkönnen, sowie schliesslich für die socialeren, weniger unzuverlässigenKranken, welche den Uebergang zur Coionie bilden.

Die eigentliche Anstalt wird am besten in dem jetzt allgemein fürKrankenhäuser angenommenen Pavillon - System gebaut. UeberdccktcVeranden (Paetz, \f c. pag. 69) unterbrechen angenehm die Fagadenund gewähren dem Kranken die Möglichkeit, ungestört durch Regen undSonnenschein sich reichlich in freier Luft aufhalten zu können. DiePavillons sollen im Allgemeinen (Paetz, 1. c. pag. 69) höchstens5060 Plätze enthalten, von Gartenanlangen umgeben und von derUmgebung höchstens durch eine Hecke getrennt sein. Mauern sind ambesten wegen des gefängnissartigen Aussehens ganz zu vermeiden; anStelle des früheren Einsperrsystems soll überall das Ueberwaehungs-prineip treten. (Paetz, 1. c. pag. 70).

Die Ueberwachungs-Station oder Wachabtheilung, die wichtigsteAbtheilung der ganzen Anstalt, soll nach Paetz (Allgemeine Zeitschriftfür Psychiatrie, Bd. 44) in eine solche für rein psychisch Kranke undeine zweite für körperlich Kranke getrennt werden. In -diese Ab-teilungen gehören alle aus körperlichen oder psychischen Gründen bett-lägerigen, der besonderen Pflege, Abwartung und Ueberwachung be-dürfenden Kranken. Zu diesen sind in erster Linie zu rechnen alle neuaufgenommenen Kranken und zwar nicht nur die frischen acuten Fällevon Geistesstörungen, so lange sie der besonderen ärztlichen Ueber-wachung und Behandlung benöthigt sind, sondern auch alle anderen neuaufgenommenen Kranken solange, bis durch ihre Beobachtung fest-gestellt ist, dass sie einer besonderen und unausgesetzten Ueberwachungnicht bedürfen. Ausserdem gehören auf die Wachabtheilung alle Kranke,die wegen Nahrungsverweigerung, Seibstbeschädigungsdrang und Selbst-mordneigung besonderer Pflege und Aufsicht bedürfen. In neueren An-stalten besteht die Wachabtheilung gewöhnlich aus 23 Sälen mit