Sonclerkrankenanstalten und Fürsorge für Geisteskranke. 401
Wir sehen also, dass die jetzt bestehenden Bestimmungen vollaufdie nöthige Garantie gegen eine ungerechtfertigte Freiheitsberaubung einesnicht Geisteskranken geben.
Gegen das in neuester Zeit sich geltend machende Bestreben, durchnoch weitläufigere Förmlichkeiten, ja durch Anstrengung eines eigenen„Irrenprocesses" mit Instanzenzug die Aufnahme in die Anstalten zuerschweren, kann von ärztlicher Seite nicht entschieden genug Frontgemacht werden; es werden dadurch, wie Kraepelin (1. c. S. 302) mitNachdruck hervorhebt, Tausende hilfsbedürftiger Kranker um die Wohl-that rechtzeitiger Behandlung, ja um die Möglichkeit der Genesung be-trogen. Denn, wie oben des Weiteren ausgeführt worden ist, hat dieErfahrung auf das Unzweifelhafteste erwiesen, dass die Aussicht aufHeilung oder doch Besserung bei Geistesstörungen sich um so günstigergestaltet, je früher die Aufnahme in eine geeignete Anstalt stattfindet.
Hat sich der Arzt nun für die Nothwendigkeit, den Kranken zurBehandlung einer Anstalt zu überweisen, entschieden und ist es ihmgelungen, was nicht immer ganz leicht ist, die Angehörigen von derUnmöglichkeit, den Kranken in der Familie zu verpflegen, zu überzeugen,so wird nach Regelung der oben besprochenen Aufnahme-Formalitätenes nöthig, dem Patienten Mittheilung davon zu machen, dass er sich ineine Anstalt zur Vornahme der für nöthig erachteten Cur zu begebenhabe. Zweckmässig ist es, mit dieser Mittheilung erst dann hervorzu-treten, wenn alle Vorbereitungen zur sofortigen Abreise und Ueberführunggetroffen sind. Die Kranken reagiren je nach der Form ihrer Psychoseauf diese Mittheilung in verschiedener Weise; die Verbringung in dieAnstalt wird erleichtert, wenn man dem Kranken ruhig aber bestimmtdie Nothwendigkeit vorstellt; im Nothfall erspart der Hinweis auf einebereitstehende Uebermacht von Helfern fast regelmässig die thatsäch-liche Gewaltanwendung; für die Dauer der Ueberführung können Nar-cotica sehr werthvoll sein. Durchaus falsch und nicht selten eine Quellelangandauernden Misstrauens gegen die Anstalt, den Hausarzt und dieAngehörigen ist es, den Kranken durch complicirte Lügengewebe in dieAnstalt zu locken; ausserdem sind diese Lügen für gewöhnlich gar nichtnöthig, um den Patienten zum Eintritt in die Anstalt zu bewegen.
Leider stehen auch von Seiten der Angehörigen, Freunden etc. desKranken massenhafte traditionelle Vorurtheile der rechtzeitigen Verbrin-gung des Patienten in die Anstalt entgegen. Der Laie meint, manmüsse den Kranken erst für die Anstalt „reif" werden lassen undfürchtet, der Kranke könne durch das Zusammenleben mit anderen Krankennur noch kränker Averden. Die tägliche Erfahrung lehrt das Gogcnthcil.
Die Irren-Anstalt.
Jede Irrenanstalt ist nichts anderes, als ein Hospital für Gehirn-kranke; hiermit ist zugleich gesagt, dass die Anstalt durchaus unterärztlicher Leitung stehen muss, dass also die Direction in den Händen