Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
388
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388 Blaschko,

zu diesem Zweck in einen oberhalb des Baderaums befindlichen Behälter gepumptwird. Der in der Anstalt vorhandene Dampf-Desinfectionsapparat ist so auf-gestellt, dass der Einladeraum von dem Entladeraum durch eine quer über denApparat hinweggehende Wand getrennt ist. Die Einzelhäuser derColonie sind durchgeräumige Höfe voneinander getrennt, und es sind genügende Plätze vorhanden,welche zur Bestellung mit Blumen, Gemüse und dergl. geeignet sind. Die ganze ringsvon Wald umgebene Anstalt ist nicht besonders eingefriedigt, so dass die Krankensich frei im Walde ergehen können. Sie können dies auch unbedenklich thun, da dienächste Ortschaft meilenweit entfernt ist.

Die Verpflegung der Kranken in der Lepracolonie ist eine reichliche und vor-treffliche. Die Kranken erhalten ausser dem notwendigen Gemüse täglich pro Kopf1 Pfd. Fleisch, die Männer ausserdem monatlich l U Pfd. Thee und 1 Pfd. Tabak, dieFrauen V2 Pfd. Kaffee und 1 U Pfd. Cichorien. Die Mund Verpflegung kostet pro Kopfund Tag 38 K. = 82 Pf., die Arzneiverpflegung 2 K. = 4 Pf.

Neben diesen Colonien, in denen die Kranken ein etwas behag-licheres Dasein führen können, existiren nun in Russland ebenso wie inNorwegen, auf Madeira, Honolulu und anderen Lepraländern geschlossenekrankenhausartige Leproserien, die mir jedoch nicht ganz so zweck-mässig zu sein scheinen.

Man muss eben, wie ich das schon auf der Lepra-Conferenz an-führte, immer im Auge halten, dass man das doppelte Unglück, welchesden Leprösen in seiner unheilbaren Krankheit und in seiner dauerndenIsolirimg, in dem Herausreissen aus dem Beruf und der Familie ge-troffen hat, durch eine möglichst freundliche Gestaltung seiner äusserenDaseinsbedingungen einigermassen ausgleichen muss.

Darum muss man den Kranken nicht nur die Möglichkeit zu aus-reichender Bethätigung in einer ihnen angenehmen Thätigkeit geben,sondern man darf auch die Isolirung nicht über das erforderliche Maassausdehnen; man muss durch Zulassung von Besuchern und in ge-eigneten Fällen durch Gewährung von Urlaub dem Leprösen die Be-ziehungen zu seiner Familie zu erhalten suchen und namentlich ihmdie Verfügungsfreiheit über sein Vermögen belassen.

Ob man die Leprösen zwangsweise in die Anstalten unterbringensoll oder ob man sich damit begnügen soll wie dies z. B. in Nor-wegen geschieht von dem Kranken zu Hause so strenge Isolirungs-massregeln zu fordern, dass er von selbst in die Anstalt geht, und dassman diesen Entschluss verstärkt dadurch, dass man den Angehörigendes Leprösen die Gefahren, die ihnen von Seiten des Kranken drohen,eindringlichst vor Augen führt darüber sind die Ansichten noch ge-theilt. In der Praxis würde es fast auf dasselbe hinauskommen. Dasnorwegische System, welches Hansen sehr empfiehlt, entspricht dendemokratischen Einrichtungen und Sitten jenes Landes besser als derjedenfalls sicherer wirkende und von hygienischen Gesichtspunkten auchwohl zu vertheidigende Zwang. Aber ein solcher Zwang könntemeines Erachtens nur auf Grund eines Gesetzes, wie ich es (im Anhang)vorgeschlagen habe, ausgeübt werden.

Wo aber diese Unterbringung zwangsweise geschieht, ist es ohne