Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
384
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384 Blaschko,

Weihwasser besprengten und ihm eine Spende zuwarfen. Dann wurde die Bahre imfeierlichen Zuge wieder unter Gesang nach dem Aussatzhaus getragen, wo der Krankeaufstand und von dem Geistlichen seine Ausrüstungsgegenstände, eine Klapper, Hand-schuhe und einen Korb erhielt. Dann warf dieser eine Hand voll Friedhofserde aufdas Dach des Hauses und sprach:Sei todt für die Welt, lebe wieder auf in Gott"und nun war der Unglückliche thatsächlich von der Welt, seinen Angehörigen undFreunden, von seinem Besitzthum völlig geschieden vor dem Gesetz war er wirk-lich ein Todter. Es begann für ihn ein Leben in einer anderen Welt, der Welt derAussätzigen.

Auch diese Welt hatte ihre eigenen Gesetze, ihre strengen Regeln, welche aller-orten denselben Inhalt, oft auch den gleichen Wortlaut hatten. Innerhalb der Siechen-häuser war die Organisation eine strenge, aber demokratische. Die Kranken wähltenzunächst selbst den Siechenmeister und die Siechenmeisterin, welchen die übrigenInsassen unbedingten Gehorsam zu leisten hatten und welche bei den in regel-mässigen Abständen abgehaltenen Gapiteln den Vorsitz führten. Die Beschlüssewurden nach dem Majoritätsprinzip gefasst:Und was der merer Tail under Inenerliridt vnd für guet achtt, das zu pössern oder zu Strafen sey, das sol gehaltenwerden." Ohne Erlaubniss durfte niemand ausgehen; geschlechtlicher Verkehr in undausser dem Siechenhause war aufs strengste verboten. Zumeist waren denn auch inden Siechenhäusern getrennte Abtheilungen für beide Geschlechter, oder überhauptgesonderte Häuser für jedes Geschlecht.

Wie es in diesen Häusern in hygienischer Beziehung aussah, davon kann mansich eine ungefähre Vorstellung machen, wenn man liest, dass z. B. in Hirschausiebenmal des Jahres die Krankensäle gekehrt und der Boden mit frischemSchilfgras belegt wurde. Auch mit der ärztlichen Behandlung und Pflege war esnicht weit her, in der Regel mussten die Kranken für sich allein sorgen. Sie be-sorgten denn auch zumeist die Wirthschaft im Hause und im Garten, sowie auf demFelde, welches in der Regel zu dem Siechenhaus gehörte. Und in dieser Abgeschieden-heit verbrachten sie ihre Tage.

Auf die Strasse oder in die Stadt zu gehen, war ihnen meist erlaubt; dochmussten sie sich in der Mitte der Strasse halten und durften enge Gassen umandere Personen nicht zu berühren überhaupt nicht passiren. Wirthshäuser oderGesunde zu besuchen, war aufs strengste verboten. Um sie für die andern Menschenweithin kenntlich zu machen, mussten sie eine ganz bestimmte Kleidung tragengewöhnlich einen schwarzen Mantel mit verschiedenen Abzeichen in Holland z. B.mit dem Wappen der Stadt. Anderswo trugen die Aussätzigen 2 weisse wolleneHände auf der Brust und einen grossen Hut mit breitem weissen Bande. Sie warenverpflichtet, stets Handschuhe zu tragen, sowie eine Klapper, mit der sie ihre An-näherung zu erkennen gaben, und einen Stock, mit dem sie Gegenstände, die siekaufen wollten, berühren mussten. Waffen durften sie nicht tragen, die Messer zumhäuslichen Gebrauch mussten stumpfe Schneiden und keine Spitzen haben. Da manden Athem der Aussätzigen besonders fürchtete, so war ihnen verboten, mit Gesundenzu sprechen; wenn aber der Rath derStadt oder andere gesunde Personen nothwendig-mit" ihnen zu thun hatten, so mussten die Gesunden allezeit unter dem Winde stehen,d. h. der Wind musste von den Gesunden auf die Kranken wehen.

Während an vielen Orten die Aussätzigen fast ausschliesslich von erbetteltenAlmosen lebten, war ihnen anderswo das Betteln in der Stadt aufs strengste unter-sagt. Für ihren Unterhalt war ausser durch das, was die Begüterten unter ihnenselbst mitgebracht, durch zahlreiche fromme Stiftungen und Schenkungen meist hin-reichend gesorgt. Ja, in späterer Zeit, als die Krankheit und damit die Furcht vor