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1 (1899)
Entstehung
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383
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Sonderkrankenanstalten und Fürsorge für Syphilitische und Lepröse. 383

Fürsorge für Lepröse.

Die Fürsorge für Lepröse hat neuerdings, seitdem wir im KreiseMemel einen Lepraherd besitzen, auch für Deutschland ein actuellesInteresse erhalten. Und da es auch an vereinzelten Leprafällen ananderen Orten Deutsehlands meist von auswärtigen Lepraländernheimgekehrten Hilfesuchenden nicht fehlt, so werden in nächsterZeit die Organe der öffentlichen Gesundheitspflege sich voraussichtlichwiederholt mit der Frage zu beschäftigen haben, welche Maassnahmenzur Verhütung der Weiterverbreitung der Krankheit und zur sachgemässenPflege der Kranken selbst zu ergreifen seien.

Auf die rigorosen Absperrungsmaassregeln des Mittelalters zurück-zugehen, liegt für uns keine Veranlassung vor. Die mittelalterlichenLeproserien mit absolutem Abschluss der Kranken von der Aussenwelt,welche den Leprösen zum bürgei-lichen Tode verurtheilten, waren ge-gründet auf ganz vage Vorstellungen über die Oontagiosität des Aus-satzes. Da man die blosse Berührung, ja den Hauch der Kranken alsgefährlich fürchtete, so musste man nothwendigerweise dazu gelangen,die Leprösen ganz aus der Gesellschaft zu verbannen.

Das geschah durch Errichtung der Leproserien oder, wie sie sonst noch genanntwurden: Siechenhäuser, Sondersiochenhäuser, Hospitäler, Gutleutehöfe etc. DieseHäuser wurden gewöhnlich etwas abseits von der Stadt errichtet und nach dem heil.Lazarus, Georg, Jacob oder Johannes benannt. In ärmeren Dorfgemeinden, welchederartige Häuser nicht errichten konnten, wohnten die Aussätzigen auf freiem Feldein primitiven Hütten und Zelten, die sogenannten Feldsiechen, die von erbetteltenAlmosen ihr kümmerliches Dasein fristeten.

Wer als Aussätziger in diesen Anstalten aufzunehmen war, darüber bestandenan den meisten Orten ganz bestimmte Vorschriften. Zumeist musste sich der Aussatz-verdächtige, arm oder reich, nach der Ordnung, ob Bürger, Bürgerin oder Kind, eineröffentlichen Prüfung unterwerfen und zwar durch die in dem Siechenhaus be-findlichen Aussätzigen, nach deren Ausspruche die Aufnahme oder Zurückweisungerfolgte; während der Prüfung sich auch selbst unterhalten. Wer mit dem Urtheilenicht zufrieden war, dem stand es frei, sich eine andere Entscheidung von ähnlichenAnstalten einzuholen.

An anderen Orten waren besondere Aussatzschauer, zum Theil Aerzte zurPrüfung der auf Aussatz Verdächtigen angestellt; doch kamen bei der niedrigen Stufe,auf der die damalige Medicin stand, auch bei den Aerzten sicher nicht selten Irr-thümer vor.

Wurde nun der Kranke wirklich als aussätzig befunden, so wurde er aus derbürgerlichen Gemeinschaft ausgestossen und in das Aussatzhaus gebracht. DjeseAusstossung war ein sehr feierlicher Act und mit einer Keihe von kirchlichenCeremonien verbunden, welche denselben als eine Art von Begräbniss erscheinenHessen.

Der Kranke wurde auf eine Art Bahre gelegt, mit dem Leichentuch bedeckt undvon Geistlichen unter Gesang in die Kirche getragen. Dort wurde die Bahre vor derversammelten Gemeinde aufgestellt; es wurde dasTodtenamt gelesen und dasRequiemgesungen, wonach die Versammelten an dem Unglücklichen vorbeipassirten, ihn mit