378 Blasohko,
Studenten eine Gruppe der Bevölkerung dar, die, wie ich gezeigt habe,,nächst der gewerbsmässigen Prostitution vielleicht die höchste Er-krankungszifier an Geschlechtskrankheiten aufzuweisen ha.t — eine Be-völkerungsgruppe, für welche ein gewisser Zwang in hygienischer Be-ziehung ebenso dienlich als statthaft wäre. An vielen deutschen Hoch-schulen (Greifswald, Halle, landwirtschaftliche und thierärztliche Hoch-schule zu Berlin etc.) besteht ein solcher Zwang schon; aber leider istderselbe vergesellschaftet mit den odiösen Bestimmungen, welche demGeschlechtskranken entweder überhaupt jede Hilfe versagen oder nureinen Theil, und zwar ärztliche Hilfe und Medicamente, aber keinenKrankenhausaufenthalt gewähren.
2. AelmlicheBestimmungenzu Ungunsten der Geschlechtskranken findensich in der Gesindeordnung und der Seemannsordnung. Dieselbengestatten eine sofortige Entlassung Angestellter im Falle einer Geschlechts-krankheit ohne Fortzahlung des Lohnes oder die sonst übliche Verpflich-tung zur Erstattung der Kurkosten. Diese Bestimmungen werfen ingrossen Städten Hunderte von geschlechtskranken Dienstmädchen erbar-mungslos auf die Strasse und machen sie auf diese Weise zu Prosti-tuirten, und sie senden in jedem Hafenort viele venerische Matrosen stattins Hospital mitten unter die Bewölkerimg; es kann dann nicht Wundernehmen, wenn die Bevölkerung der Hafenstädte einen besonders hohenProcentsatz von Geschlechtskrankheiten aufweist.
3. In vielen Orten sind die Krankenhäuser den Geschlechts-kranken statutarisch oder gewohnheitsgemäss verschlossen, und selbstda, wo dies nicht der Fall ist, werden Geschlechtskranke in der Regelnicht aufgenommen, wenn die Krankenhäuser mit Kranken anderer Artüberfüllt sind. Es herrscht somit dort die Vorstellung, dass von allen ArtenKranker die Geschlechtskranken zuletzt den Anspruch auf eine Hospital-behandlung haben. Das z. B. ist die Auffassung, welche zur Zeit in denBerliner städtischen Krankenhäusern üblich ist. Wie schädlich diesesablehnende Verhalten der Krankenhausverwaltungen gegenüber den Ge-schlechtskranken ist, wird übrigens auch neuerdings in dem Bericht derMedicinalabtheilung des preussischen Kultusministeriums (s. „Das Sanitäts-wesen in Preussen in den Jahren 1889, 1890 und 1891. Berlin 1897.S. 129) ausdrücklich hervorgehoben. Danach ging es soweit, dass ineinzelnen Städten nicht einmal die venerisch erkrankten Prostituirten ineinem Krankenhause untergebracht werden konnten. Fast überall ist dieZahl der Betten, welche für Geschlechtskranke bestimmt sind,unzureichend und zwar nicht nur für die Geschlechtskranken, welcheeiner klinischen Behandlung dringend bedürfen, sondern selbst für die sehrviel geringere Ziffer von Kranken, die trotz aller genannten Schwierig-keiten die Krankenhäuser aufsuchen. (Anfang der neunziger Jahre be-stand in Berlin ein offenbarer Nothstand. Es fehlte an Betten für Ge-schlechtskranke, und es mussten z. B., wie Besser berichtet, venerisch.erkrankte Prostituirte aus Mangel an Platz frei in die Stadt entlassenwerden.)