354 G. Liebe,
einem schweren, verantwortungsreichen. Der rechte Wärter mit derrichtigen Auffassung seines Berufes wird sich aber auch solidarisch mitder Heilstätte fühlen, als zu ihr gehörig und durch sie der grossen Be-wegung verbunden, welche die Tuberculose bekämpfen und so die Volks-gesundheit fördern will. Er wird sich zu dieser edlen, ja idealen Auf-fassung seiner Thätigkeit erheben können, wenn er sich das kurze Wortzum Wahlspruche nimmt: „Im Geringsten treu!"
Im Gegensatze zu anderen Heilstätten haben wir in Loslau den Ver-such gemacht, durch Anstellung von drei verheiratheten Wärterneinen festen Stamm ernster, pflichttreuer Männer uns zu schaffen. FürWeiterbildung des Personals in jeder Beziehung wird der Arzt Sorgetragen müssen.
29. Hausordnung.
Die Ordnungsvorschriften der Heilstätte werden einerseits nach lo-calen Verhältnissen einzelne Abweichungen, in der Hauptsache aber dochimmer wieder dasselbe enthalten. Das Verbot der Annahme von Trink-geldern, des Einschleppens von Alkohol, eventuell Vorschriften fürFeuersgefahr, vielleicht eine besondere Betonung der Ruhe (vergl.Jacobsohn's Bearbeitung der Schrift Hawkins-Amblers S. 33) solltennicht fehlen. Die Hausordnung der Heilstätte am Grabowsee ist beiMeyer (Eulenburg's Encyklopaedie) diejenige Weicker's in dessenBeiträgen veröffentlicht. Hier möge die der Heilstätte Loslau ihrenPlatz finden.
1. Die Kranken haben den Anordnungen des Arztes und der Angestellten, dienur ihr Bestes bezwecken, gewissenhaft Folge zu leisten. Sie haben sich gegenjedermann im Hause, untereinander, gegen die Behörden und Bewohner des Orteseines höflichen und anständigen Benehmens zu befleissigen.
2. Jeder ungebührliche Lärm in der Heilstätte, wie auch jedes anstössige Be-tragen ausserhalb derselben ist zu vermeiden.
3. In der Heilstätte wie ausserhalb derselben haben die Kranken auf die grössteSauberkeit zu halten; ausser dem strengen Verbote, auf den Boden auszuspucken, istes auch untersagt Papier, Speisereste oder dergl. wegzuwerfen, Wände, Möbel, Bäumezu beschädigen, zu beschreiben oder Nägel hineinzuschlagen. Reinlichkeit ist einesder Haupterfordernisse für die Genesung.
4. Jeder Insasse bekommt sein Zimmer und Bett, seinen Tisch-, Liege-platz u. s. w. angewiesen, welche er ohne Erlaubniss nicht mit anderen ver-tauschen darf.
Für die Ordnung in den Zimmern sind alle Insassen verantwortlich. Koffer andKisten sollen nicht daselbst aufbewahrt werden.'
Im Zimmer sollen tagsüber alle Fenster, Nachts, soweit nicht anders verordnetwird, wenigstens ein oberer Flügel geöffnet sein. Während des Tages ist derAufenthalt in den Schlafzimmern untersagt. Bei Sturm und Wetter sind dieInsassen eines Zimmers verpflichtet, für Schliessen und Verwahren der Fenster zusorgen. .
5. Das Aufstehen und Zubettegehen, die Mahlzeiten, die Spaziergänge, Bäder