352 G. Liebe,
28. Unteres Persona].
Der erste Grundsatz ist hier: genug! Weder soll man Spinn-weben entdecken oder den Staub von den Kanten wegwischen können,noch soll man Anstalten als Wohlthat für andere bauen, währendman die eigenen Angestellten presst und auf Hungerlohn, setzt. Eingut bezahltes und gut behandeltes Personal, welches fleissig sein,aber sich nicht überarbeiten muss, ab und zu einen freien Sonntag zumKirchgang und zur Erholung, auch seinen Urlaub hat, wird sich mitPflichttreue seines Berufes annehmen. Besondere Anforderungen sind"kaum zu stellen: nüchtern und sittenrein, fleissig, reinlich, nicht unge-schickt, freundlich und höflich soll das Personal hier wie überall sein.Einzelne Fehler wird man verzeihen, bei fortgesetzten Verstössen indessenlieber ein unpassendes Element wegschicken, als andere verführen lassen.Beispielsweise sei angeführt, dass in Oderberg ausser dem Inspector unddessen der Küche vorstehender Frau, 5 Wärter (einer zugleich Haus-tischler, einer Barbier, einer Nachtwächter), 1 Maschinist und 1 Heizer,
1 Köchin, 2 Küchenmädchen, 2 Küchenscholarinnen, 1 Hofmeister mitFrau, 1 Knecht fest angestellt waren, während bei der Wäsche stets, inKüche und Wirthschaftsbetrieb noch sehr oft Kräfte im Tagelohn thätigwaren. Am Grabowsee giebt es ausser der Oberin und 2 Schwestern:
2 Wärter, 1 Hausknecht, 1 Heizer; in Loslau ausser dem Verwalter unddessen Frau: 3 Wärter, 1 Haushälter, 1 Maschinisten, 1 Heizer, 1 Köchin,2 Küchenmädchen; für Sülzhayn werden in genannter Denkschrift vorge-schlagen ausser 2 Schwestern: 2 Wärter, 1 Köchin mit 2 Küchenmädchen,1 Maschinist, 1 Bote, 1 Nachtwächter, zur Wäsche Frauen im Tagelohn.Dazu ist Einzelnes zu bemerken. Die Zahl von 2 Küchenmädchen stelltsich für grosse Anstalten immer als zu niedrig heraus. Zwar kann manErgänzungskräfte im Tagelohn bekommen, findet das aber oft statt, sowird es theurer, als eine weitere angestellte Person, ganz abgesehen vonsonstigen Nachtheilen dieser oft mehr als Neuigkeitsblatt, denn als Hilfedienenden Weiber. Ueber die Wärter in Volksheilstätten habe ich michin der neuen „Deutschen Krankenpflegezeitung". (1898. No. 1) ausführ-lich geäussert. Während ich für die Verwaltung, soweit sie nicht derArzt leitet, die Wirthschaftsführung und „Bemutterung" der Krankensicher Schwestern für besser halte, würde ich als eigentliche WärterMänner, für Frauenanstalten Weiber empfehlen. „Es ist doch zube^nken, dass in der Volksheilstätte nicht, wie in grossen Privat-anstalten, ein wirklicher Krankenpflegerdienst nöthig ist, wenigstens inder Regel, während dies natürlich in Ausnahmefällen auch vorkommt,sondern dass die Wärterthätigkeit sich zum Theil mit derjenigen einesblitzsauberen Stubenmädchens deckt".
Es mögen indessen nach dem Grundsätze audiatur et altera pars aucheinige entgegengesetzte Stimmen hier Platz finden. Sanitätsrath Fielitz inHalle sagt in seinem Gutachten über die Errichtung einer Heilstätte derNorddeutschen Knappschafts-Pensionskasse: „Ein männlicher Kranken-