364 Blaschko,
Bei der grossen Bedeutung, welche der aussereheliche Geschlechts-verkehr, insbesondere der Geschlechtsverkehr mit der Prostitution fürdie Verbreitung der venerischen Krankheiten hat, ist es nicht zu ver-wundern, wenn ein grosser Theil aller Massnahmen, welche in der Folgedie Prophylaxe dieser Krankheiten und die Fürsorge für die Erkranktenbetreffen, sich im wesentlichen anknüpfte an die Massregeln, welchezur Bekämpfung und Regelung der Prostitution ergriffen wurden. Undso ist denn dieses Gebiet der öffentlichen Gesundheits- und Kranken-pflege bisher nur allzu sehr ein Anhängsel der sittenpolizeilichen In-stitutionen geblieben, während man alle übrigen Massnahmen, wie wirspäter sehen werden, über Gebühr vernachlässigt hat; und doch istleicht einzusehen, dass die Fürsorge für die venerischen Prostituirtenkein ausreichendes Mittel zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheitenist, und dass die Fürsorge für deren männliche Opfer sowohl wie fürdiejenigen venerischen Frauen, welche nicht der Prostitution angehören,von mindestens der gleichen Bedeutung ist.
Für unsre Betrachtung wird es aber zweckmässig sein, die Mass-nahmen für beide Gruppen der Geschlechtskranken gesondert ab-zuhandeln, da die eigenartigen Verhältnisse beider ein ganz verschiedenesVorgehen und ganz andere Einrichtungen erheischen.
A. Fürsorge für die venerisch erkrankten Prostituirten.
Diese Fürsorge zerfällt naturgemäss in drei Aufgaben:I. Ausfindig zu machen, wer Prostituirte ist: (Die Einschrei-bung oder Registrirung).IL Die Prostituirten auf ihren Gesundheitszustand zu überwachenund festzustellen, welche von ihnen venerisch erkrankt sind:(Sanitätspolizeiliche Untersuchung).III. Die erkrankten Prostituirten zu behandeln: (Zwangsheilung.)Zur Erfüllung dieser drei Aufgaben hat sich im Laufe dieses Jahr-hunderts in den mitteleuropäischen Culturstaaten ein System heraus-gebildet, welches mit geringen Abweichungen, bedingt einmal durch dieLage der Gesetzgebung in den verschiedenen Ländern, dann durch dieVerschiedenheit der Sitten und die örtlichen Verhältnisse, doch imGrossen und Ganzen ein einheitliches Gepräge trägt. Es würde zu weitführen, auf die Details dieses Systems ausführlich einzugehen; ich be-schränke mich daher darauf, dessen charakteristische Merkmale in seinengrossen Grundzügen zu skizziren.
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I. Die Registrirung.
Dieselbe findet sich in der Regel nur in den grösseren und Mittel-städten, wo die gewerbsmässige Prostitution einen gewissen Umfang an-genommen hat. Die Form derselben ist in erster Linie dadurch be-