00 Dietrich,
haus in Beirut mit 55 Betten. Allgemein bekannt ist die hervorragende Theilnahme,die der Orden in den Kriegen 1864, 1866 und 1870/71 an der freiwilligen Kranken-pflege nahm. Im Kriege gegen Frankreich gab der Orden allein eine halbe MillionMark zu wohlthätigen Zwecken aus. Ebenso bewährte sich der Orden in verschiedenenEpidemien, so 1868 bei einer Typhusepidemie in Ostpreussen. Auch zur Zeit derCholera hat der Orden seine helfende Hand über den bedrängten Gegenden waltenlassen. Ueber die gegenwärtige Zahl und Thätigkeit seiner Mitglieder ist Folgendeszu bemerken: In den 16 Genossenschaften der Balley Brandenburg waren am 1. Januar1898 im Ganzen 2495 Mitglieder im Sinne des Ordensstatuts thätig. In 47 Kranken-,Rekonvaleszenten- und Siechenhäusern des Ordens wurden im Jahre 1896 (13 imGanzen) 13520 Personen an zusammen 544902 Tagen ärztlich behandelt und ver-pflegt. Der Orden verfügt heute über mehr als 700 dienende Schwestern, die aufKosten des Ordens in Diakonissenhäusern ausgebildet sind, besondere Tracht tragenund von Zeit zu Zeit, gleichsam wie die Reserveoffiziere der Krankenpflegerinnenarmeezur Dienstleistung in Krankenhäusern oder in die Familien zur Krankenpflege einge-zogen werden. Nach dem übereinstimmenden LTtheile der Aerzte, die mit den Jo-hannilcrschwestern beruflich zu thun gehabt haben, haben sich diese gut bewährt undleisten zuweilen Vorzügliches.
Für den Fall des Krieges kann der Orden sogleich auf 494 felddienstfähige Jo-hanniterschwestern rechnen, zu diesen treten noch 1520 Diakonissen,, die sich ver-tragsmässig dem Orden anschliessen, so dass dieser mit 2014 gut geschulten Kranken-pflegerinnen zur Krankenpflege im Kriege eilen kann.
3. Die Vereine für jüdische Krankenpflegerinnen.fü) Der Verein für jüdische Krankenpflegerinnen in Frankfurt (Main).
wurde im März 1893 gegründet mit dem Zweck, 1. jüdische Mädchen zu Kranken-pflegerinnen heranzubilden, die allen an tüchtige Krankenpflegerinnen zu stellendenAnforderungen Genüge leisten, 2. unter Leitung des Vereins ausgebildete, beziehungs-weise geprüfte jüdische . Krankenpflegerinnen (Schwestern) gegen -festzustellendesHonorar, auf Erforderniss auch unentgeltlich als Armen-Krankenpflegerinnen demPublikum ohne Unterschied der Konfession zur Verfügung zu stellen. Der Vorstandbesteht aus 9 Mitgliedern, unter denen mindestens 2 Aerzte sein müssen.
Als Schülerinnen werden aufgenommen Mädchen jüdischer Konfession, diez.wischem dem 21. und 36. Jahre stehen (Ausnahmen sind gestattet), sich eines tadel-losen Rufes erfreuen, vollständig gesund und ununterbrochen arbeitsfähig sind (ins-besondere dürfen Störungen des Nervensystems nicht vorliegen), mindestens tüchtigeElementarkenntnisse besitzen und Uebung in den gewöhnlichen häuslichen Verrich-tungen haben. Die Ausbildung geschieht im jüdischen Hospital in Frankfurt a. M.Die Lehrzeit dauert in der Regel ein Jahr. Innerhalb des ersten Vierteljahres (Probe-zeit) kann die Schülerin auf Antrag der ausbildenden Aerzte wegen Untauglichkeitzur Krankenpflege aus dem Verein entlassen werden, später soll die Entlassung nurstattfinden, wenn grobe Pflichtverletzung vorliegt. Der Schülerin steht es jederzeitfrei, nach 14tägiger Kündigung bei ihren Vorgesetzten ihr Verhältniss zum Vereinzu lösen.
Nach vollendeter Lehrzeit erhalten die Pflegerinnen, die sich bereit erklären,sich den Zwecken des Vereins mindestens 3 Jahre hindurch zu widmen, das Diplomals Vereinschwester. Sie unterstehen dann einer auf 3 Jahre gewählten Oberin, ge-messen völlig freie Station einschliesslich Wäsche, sowie im Erkrankungsfalle eine