Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
89
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Geschichtliche Entwicklung der Krankenpflege. 8'>

In den §§ 37 — 39 der Ordensstataten werden die Zwecke des Ordens be-handelt:

„§ 37. Der Orden errichtet, soweit seine Mittel es gestatten, im ganzen LandeKrankenhäuser und seinen Zwecken entsprechende Anstalten, erstere vornehmlich inkleineren Städten für die Kranken aus denselben und dem platten Lande, auch über-nimmt er die Leitung solcher Krankenhäuser und Anstalten, welche seinem Schutzeanvertraut werden und seiner Regel sich unterwerfen.

§ 38. in Sonnenburg soll ein Musterkrankenhaus eröffnet werden.

§ 39. In der Regel soll die Krankenpflege in den dem Orden unterworfenen An-stalten von keinen Lohnpflegern verrichtet werden, sondern von Pflegern und Pflege-rinnen, welche diesem Dienst sich in freier Liebesthätigkeit widmen, die nach abge-legter Prüfung als dienende Brüder und Schwestern in den Orden aufgenommenwerden und ein entsprechendes Ordenszeichen erhalten."

Am 24. Juni 1853 hielt Prinz Karl von Preussen als Herrenmeisler in seinemPalais am Wilhelmsplatze, das früher dem Johanniterorden gehörte, das erste Kapitelder wiederaufgerichteten Balley ab. Es wurden die Organisationsgenossenschaften inden damaligen 8 Provinzen des preussischen Staates ins Leben gerufen. Späterbildeten sich mit Genehmigung des Ordenskapitels nach und nach in Württemberg.Mecklenburg, Hessen, Königreich Sachsen, Baden, Hannover, Schleswig-Holstein undBayern gleichfalls Genossenschaften.

In Jerusalem erwarb und gründete der Orden 1858 an der Stätte seiner erstenThätigkeit vor circa 750 Jahren, an der via dolorosa, ein Hospiz. Dieses gewährtnicht allein Vermögenden gegen Erstattung der Selbstkosten Verpflegung, sondernnimmt auch unbemittelte Reisende, Handwerker und ähnliche Wanderer auf, die darin15 Tage hindurch unentgeltlich gute Wohnung und Beköstigung erhalten, nach demVorbild des alten Ordens. Im Jahre 1861 gründete der Orden in Syrien das Kranken-

Kampf kämpfen, sowie nach besten Kräften die christliche Krankenpflegedes Ordens begünstigen, fördern und verbreiten wolle.3. Hat er zu bekennen und zu geloben, dass er Seiner Königlichen Majestätvon Preussen, dem Landesherrn und hohen Patron der Balley, stets unter allen Um-stünden getreu, gewärtig und gehorsam sein, die Wohlfahrt und das Beste des Vater-landes suchen und erstreben und mit Daranwagung Leibes und Lebens für den Königund das Vaterland muthig und unerschrocken streiten wolle.

Für Ausländer tritt an Stelle des Gelübdes ad 3 folgende Erklärung:

3. Hat er zu bekennen und zu geloben, dass er Seiner Königlichen Majestätvon Preussen, dem hohen Patron in Ordenssachen, treu, hold und gewärtig sein undzugleich durch sein Beispiel in Unterthanentreue gegen seinen angestammtenSouverain vorleuchten und dem Orden Ehre machen wolle.

4. Er hat zu bekennen und zu geloben, dass er die drei Schläge, welche ermit dem Schwerte vom Herrenmeister empfangen hat, für sein Letztes halten und ge-litten haben will.

5. Endlich hat er zu bekennen und zu geloben, dass er die .Ehre des Ordensüberall wahren, sein Bestes befördern und den Oberen im Orden, besonders einemieden regierenden Meister in diesem Meisterthume, nach den Statuten des Ordens,stets willigen Gehorsam mit aller Treue und Ehrerbietung leisten und in allen Stückenund an allen Orten, daheim und öffentlich, in eigenen und fremden Sachen, sich,wie es einem christlichen Ritter geziemt, halten und erweisen wolle."

(Durch Handschlag ist vorstehendes Gelübde dem Durchlauchtigsten Herren-meister und Kommendatoren zu bestätigen.)