86 Dietrich,
Die Leitung des Vereins liegt einem Kuratorium von "20 Damen und11 Herren ob.
2. Der Berliner Lokalverein des Evangelisch-kirchlichen Hülfs-vereins.
Die Gründung des Evangelisch-kirchlichen Hülfsvereins, der die Abhülfe allerkirchlichen und sittlichen Noth im ganzen Lande bezweckt, ist der hochherzigenInitiative Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm IL, des damaligen Prinzen Wilhelm, undIhrer Majestät der Kaiserin Auguste Viktoria zu verdanken. Der Berliner Lokal-verein hat auf Anregung Ihrer Majestät der Kaiserin seit 1890 damit begonnen, inBerlin Pflegestationen für häusliche Krankenpflege einzurichten und mit Diakonissen,aus den verschiedensten Mutterhäusern zu besetzen. Zumeist in armen Familien wird!die Pflege von schwer Erkrankten, in erster Linie Frauen, soweit nöthig, Tag undXacht übernommen, zugleich unter Fürsorge für die Wirthschaft undj die Kinder derdurch Krankheit der Hausfrau in ihrer Existenz bedrohten Familien. Während im•lahre 1890 7 Stationen mit 35 Diakonissen eingerichtet waren, zeigt der Berichtüber 1896 einen Zuwachs auf 13 Stationen mit 90 Diakonissen. In zahlreichenFällen wurden auch Johanniterschwestern zur Aushülfe herangezogen. Nach Abzugder Aufwendungen für Hülfskräfte und. Pflegemittel betragen die Kosten für dieWohnung, den Haushalt und das an das Mutterhaus zu zahlende Gehalt derDiakonissen 1 ) durchschnittlich für die Diakonisse 756 Mark und ohne das Gehalt515 Mark.
i) Der Johanniterritterorden neuer Form.
König Friedrich Wilhelm IV. von Preussen hat sich um die Krankenpflege, wieum die Werke der Barmherzigkeit überhaupt ein unsterbliches Verdienst erworben.Seinem hochherzigen Eifer für alle Liebeswerke ist auch die Wiederaufrichtung desJohanniterordens Balley Brandenburg zu verdanken.
In einem Briefe vom 14. Juni 1855 spricht sich der Königliche Stifter einemdeutschen Fürsten gegenüber über seine Absichten und über den alten entarteten
1 ) Die Bestimmungen unter denen die Diakonissen der Berliner Pflegestationenhäusliche Krankenpflege übernehmen, lauten wie folgt:
„1. Die Pflege wird von den Diakonissen unentgeltlich und ohne Unterschiedder Confession geübt. Die Diakonissen nehmen ihre Hauptmahlzeit auf ihrer Stationein; im Uebrigen sorgen sie selbst für ihre Beköstigung.
2. Die Pflege der Diakonissen erstreckt sich zunächst auf Frauen und Kinder.Bei Männerkranken werden Pflegeakte, welche die weibliche Sittsamkeit verbietet,,von den Diakonissen nicht ausgeübt, daher wird die volle Pflege von Männerkrankennur dann übernommen, wenn andere geeignete Hülfe, wie Mutter und Ehefrau, zurHand ist. Nachtpflegen in Zimmern, in denen männliche Personen von über 12 Jahrenschlafen, sind ausgeschlossen; in Nothfällen kann die vorstehende Diakonisse dieAltersgrenze auch bis zu 14 Jahren ausdehnen. Männliche Leichen werden von denDiakonissen nicht besorgt.
3. Je nach Wunsch, Befinden und Bedürfniss des Patienten liest die Diakonisseaus der heiligen Schrift oder Gesangbuch oder einem anderen passenden Buche vor.
4. Sowie die Diakonisse die Anordnungen des Arztes im Allgemeinen ausführt,wird sie auch über Lüftung, Reinigung des Zimmers und insonderheit über das-Maass des Besuches und der Unterhaltung im Interesse des Kranken wachen.