Geschichtliche Entwicklung der Krankenpflege. (ii)
kommen, nach dem von jenen für den Fall des Krieges sämmtliche pflegenden Ordens-kräfte, soweit sie verfügbar sein würden, der Rheinisch-Westfälischen Malteser-genossenschaft ausschliesslich zur Disposition gestellt werden sollten; auf diese Weisekonnte die Requisition der Ordenskräfte nur durch die Genossenschaft erfolgen. Zu-gleich sicherten die Bischöfe für die Seelsorge in den Lazarethen und bei den Truppenvor dem Feinde eine ausreichende Zahl von Priestern zu.
Damit der Eigenart der Ordenskräfte Rechnung getragen würde, d. h. ihneneine angemessene und richtige Verwendung zugewiesen, und dem geistlichen Cha-rakter sowohl, wie den nöthigen äusseren Einrichtungen und Erfordernissen derkatholischen Ordensmitglieder von Militär- und Civilbehörden die nöthige Berück-sichtigung werden konnte, wurde folgendes als maassgebend vereinbart:
a) dass die pflegenden Ordenskräfte nicht vermengt mit weltlichen Pflege-kräften placirt werden dürften;
b) dass verschiedene Ordenskongregationen, wenn eben möglich, nicht in dem-selben Lokale zu kumuliren seien;
c) dass für ihre Seelsorge und ihren Gottesdienst, sowie
d) für ihr angemessenes Unterkommen und für Beschaffung stärkender Lebens-mittel die grösste Sorge zu tragen sei.
Für die Vermehrung der Zahl der katholischen Edelleute, die bei der Besorgung-aller dieser Aufgaben, bei der Herbeiholung, Begleitung, Vertheilung und Dislocirungder verfügbaren Ordenskräfte, bei ihrer Beschützung und Führung Verwendung lindenkonnten, war es wesentlich, dass der Verein katholischer Edelleute in Münster sichder Rheinisch-westfälischen Maltesergenossenschaft zur Verwendung in diesem Sinnefür die freiwillige Krankenpflege im Felde zur Verfügung stellte. — Um jeder Zeitdie zum Anfang jeder liriegsthätigkeit nöthigen Mittel zur Hand zu haben, wurde imJahre 1869 durch freiwillige Zeichnungen innerhalb der Genossenschaft ein Dis-positionsfonds für die freiwillige Krankenpflege im Felde aufgebracht.
Zugleich trat laut Abkommen mit dem Zentralverein zur Pflege der im Kriegeverwundeten und erkrankten Krieger in Berlin ein Mitglied der Rheinisch-west-fälischen Maltesergenossenschaft als Mitglied in das Komite jenes Vereins ein.
Als nun am 16. Juni 1870 Frankreich an Preussen die Kriegserklärung über-mittelte, wurden alle verabredeten Schritte zur Herbeischaffung der nöthigen Mal-teser und katholischen Edelleute, zur Erlangung der nothwendigen Pflegekräfte undMittel, sowie zur Anbahnung eines geeigneten Verhältnisses mit der Centrale, derfreiwilligen Kriegskrankon pflege überhaupt sofort gethan. Die Centralleitung derRheinisch-westfälischen Maltesergenossenschaft stellte sich unter den KöniglichenCommissar und Militärinspector der freiwilligen Krankenpflege, Fürsten von Pless,hei dem sie gleichzeitig mit den schlesischen Maltesern durch den Herzog von Ratiborvertreten wurde. Alle Requisitionen katholischer Pflegekräfte gingen, soweit diesevon der Centralleitung abhingen, nur durch diese, die das Recht erhielt, die Pflege-kräfte nach ihrem Ermessen durch Malteser und katholische Edelleute begleiten zulassen. Die Centralleitung der Genossenschaft übernahm aber auch die Unterstützungder Pflegekräfte mit Ausnahme der freien Reise und des Unterhaltes in den Lazarethen.Die barmherzigen Schwestern wurden von den dazu bestimmten Commissaren ausihren Ordenshäusern abgeholt und für die Dauer ihrer freien Verwendung begleitet.Zugleich wurde eine entsprechende Anzahl Seelsorger für die Schwestern und dievon ihnen zu besetzenden Lazarethe, sowie auch für die Armee mobil gemacht.
Auf diese Weise brachte die Centralleitung der Genossenschaft im Kriege 1870/71zur Verwenduna::