Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
67
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Geschichtliche Entwicklung der Krankenpflege.. 67

Schlesischen Maltesemlter" ein weltlicher Verein gegründet worden, dessen Zweckdie Krankenpflege im Frieden und vorzugsweise im Kriege ist.

Der Zutritt zu diesem Verein isj; jedem in den preussischen Staaten wohnendenDevotionsritter offen, welchem von Seiner Majestät dem Könige die Erlaubniss zurAnlegung des ihm verliehenen Maltheserkreuzes ertheilt worden ist. Der Zutritt er-folgt durch die Anzeige an den Vorstand und unterschriftliche Anerkennung diesesStatuts.

§ 2. Jedes Mitglied verpflichtet sich auf die Dauer von 3 Jahren zur Zahlungeines jährlichen Beitrages an den Schatzmeister des Vereins. Die Höhe dieses Be-trages hängt lediglich von dem Ermessen jedes Mitgliedes ab.

§ 3. Der Austritt aus dem Verein steht jedem Mitgliede jederzeit ohne Angabevon Gründen offen. Durch den Austritt geht jeder Anspruch auf den Reservefondverloren.

§ 4. Der Verein hat seinen Sitz in Breslau und sein Forum vor dem König-liehen Stadtgericht daselbst. Die Mitglieder des Vereins wählen in der Generalver-sammlung auf die Dauer von 6 Jahren durch Stimmenmehrheit einen aus 9 Personenbestehenden Vorstand, welcher den Verein nach aussen hin gerichtlich und ausser-gerichtlich zu vertreten hat.

§ 7. Der Vorstand ist berechtigt, die Hälfte aller aufkommenden Jahresbeiträgezu dem Zwecke der Krankenpflege zu verwenden.

§ 8. Aus der anderen Hälfte der Jahresbeiträge wird ein Reservefonds gebildet,dem auch dessen Zinsen, sowie der jetzt schon vorhandene Kassenbestand zufliessen.

§ 9. Im Falle eines Krieges wird der Verein alle seine Kräfte aufbieten, umseinem Hauptzwecke,der Pflege kranker und verwundeter Krieger im Felde", zu ent-sprechen.

Für diesen Fall ist der Vorstand ermächtigt, sofort alle erforderlichen Maass-regeln zu ergreifen und auch den Reservefonds zu verwenden. Er ist aber auch ver-pflichtet, ohne Verzug und spätestens binnen vier Wochen eine Generalversammlungzu berufen, die das Weitere beschliesst."

Die Stifter des Vereins waren:

Seine Durchlaucht der Herzog von Ratibor; Seine Durchlaucht der Fürst vonHatzfeld; Seine Excellenz der Graf Emmanuel von Schaffgotsch; Seine Excellenz derGraf Rudolph von Stillfried; Graf von Hoverden; Graf Hans von Oppersdorf; GrafFr. Praschma; Graf Fr. von Frankenberg, Graf Gebhard von Blücher von Wahlstadt;Graf von Naphaus-Cormons; Graf Hans Ulrich von Schaffgotsch; Graf Leopoldvon Schaffgotsch; Freiherr Heinrich von Stillfried; Freiherr von Grimmenstein; Herrvon Rosenberg; Herr von Witowsky.

Durch Königliche Kabinetsordre vom 22. Februar 1867 erhielt der Verein Kor-porationsrechte, nachdem er bereits vom Ordensmeister in Rom als legitimes Organdes Ordens anerkannt und mit den Privilegien der alten Priorate ausgestattet war.

Im Kriege 1870/71 leisteten die schlesischen Malteser Vorzügliches unter ihremVorsitzenden, Herzog von Ratibor. Sie waren hauptsächlich bemüht, den katholischenOrden der Barmherzigkeit, besonders den barmherzigen Schwestern ritterlichen Schutzzu gewähren, die Vermittelung zwischen ihnen und den Militär- und Sanitätsbehördenzu übernehmen und durch Zuführung von Priestern den Gottesdienst, Empfang derheiligen Sakramente und geistlichen Zuspruch zu verschaffen. Auf diese Weise ge-reichten sie nicht nur den kranken und sterbenden katholischen Soldaten zum Trostund zur Wohlthat, sondern gaben auch den katholischen Ordensmitgliedern die zurErfüllung ihres Berufes erforderliche Befriedigung des religiösen Bedürfnisses. Hier-durch erlangen jene allein Muth und Ausdauer in der aufopfernden Thätigkeit, die