Geschichtliche Entwickhing der Krankenpflege. 43
stellen. Bezüglich ihrer Mitglieder liess er ihnen vollkommene Freiheit, auch über-liess er ihnen die freie Wahl des Meisters. Er gestattete es, dass Brüder undSchwestern ohne Gelübde in den Orden eintraten und darin wirkten, in Rothenburgstand dem Meister eine Meisterin zur Seite. In Arlberg waren ausser einem Prior undeiner Priorin 13 Brüder und 23 Schwestern vorhanden. Im Jahre 1338 werden inUlm noch Schwestern erwähnt. Die Ordensregel vom Jahre 1564 verordnet noch proforma im Kapitel 47: „quidquid in regula constitutum est, de fratribus et sororibusintelligitur, ut eidem regulae subjaceant."
Man richtete neben Findeianstalten auch Gebäranstalten (Pfullendorf) ein. Jemehrdie Hierarchie an Einfluss im Orden gewann, um so mehr schloss man die Ilospi-taliterinnen von der Krankenpflegethätigkeit wieder aus und übertrug ihnen nur diePilege der Findlinge. Man liess sie noch z. Th. als Augustinernonnen bestehen, demOrden angeschlossen. Unter Papst Alexander VII. wurden sie jedoch ganz unter-drückt. Anderen Spitalgenossenschaften ging es mit ihren Schwestern nicht besser,so den regulirten Chorherren der heil. Katharina in Regensburg, Esslingen und Stutt-gart. Als eine interessante Ausnahme erwähnt Virchow, dass in dem Spital derheiligen Katharina in Paris schliesslich die Brüder beseitigt wurden und nur nochdie Schwestern übrig blieben.
Die im XII., XIII. und XIV. Jahrhundert herrschenden Volksseuchen, Pest,Cholera, Blattern, Influenza und das heil. Feuer schufen ein so starkes Bedürfnissnach unterrichteter Krankenpflege, dass der heil. Geistorden und seine Kranken-anstalten eine ausserordentlich schnelle Ausbreitung gewannen. Innerhalb weniger Jahr-zehnte hatte er fast in allen europäischen Ländern seine Organisation durch Er-bauung oder Uebernahme von Krankenanstalten und Hospitälern fest begründet.Allein in Deutschland zählten wir 155 Hospitäler, die nach und nach dem Arche-spitale San spirito unterstellt wurden. Denn der Meister des Erzspitals in Rom hattedurch Gregor X. (1271—1276) noch einmal ausdrücklich die Aufsicht und das Rechtder Visitation über alle sonstigen Spitäler in den Provinzen erhalten. Der Ordenbesass noch bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts Commenden und Priorate inallen Gegenden Deutschlands. Im Jahre 1510 wird noch die Wahl des Priors desSpitals in Riesenburg in Ostpreussen bestätigt. Auch das älteste Hospital in Sieben-bürgen (Hermannstadt) war dem Orden untergeben. Es stand zunächst unter demHause von Ofen und mit diesem unter dem von Wien, an das es jährlich eine Markoder 4 Dukaten zahlen musste. Diese Zahlung war der Tribut für Rom, denn dieLokalspitäler mussten durch eine kleine jährliche Zahlung ihre Abhängigkeit vomErzspital in Rom erzeigen. Selbst Montpellier musste alljährlich 3 Goldgulden nachRom zahlen, Zürich einen Goldgulden, Halberstadt 2 Mark reinen Silbers, Wien eineMark. Der Spitalmeister musste im Allgemeinen von Rom bestätigt werden, wie dasz. B. in den Stiftungsurkunden von Ulm und Pforzheim besonders erwähnt wird.Doch behielten auch vereinzelt die geistlichen Oberen sich das Recht der Bestätigungvor, z.B. derErzbischofvonMainz, der sich und seinen Nachfolgern bei derUebergabedes alten Spitals an den Orden im Jahre 1236 das Besetzungsrecht ausdrücklich wahrte.Ueber die Spitäler vom heil. Geist in Elbing und Thorn hatte der deutsche OrdenPatronatsrecht. An vielen Orten reservirten sich schliesslich die Städte das Recht,den Spitalmeister zu ernennen. So war schon im XV. Jahrhundert die Immunität desOrdens gebrochen, da sowohl Fürsten, wie Bischöfe und Städte in seine Vorrechteeingriffen. Im Jahre 1459 versuchte auch Papst Pins IV. den Orden zum heiligenGeist nebst einigen andern zu Gunsten eines von ihm gegründeten ritterlichen Ordens„notre dame de Bethlehem" aufzuheben, doch ohne Erfolg. Paul V. setzte vielmehrim Jahre 1625 auf Antrag Louis XIII. den Orden wieder in seine Rechte ein, machtejedoch das Generalvicariat von Frankreich unabhängig von Rom. Zu Grunde ging