Druckschrift 
1 (1899)
Entstehung
Seite
42
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42 Dietrich,

Zu diesem Zweck stiftete er (11701180) in seinem Heimathsorte Montpellier,der damals schon mehrfach der Schauplatz von Kirchenversammlungen gewesen war,ein dem heiligen Geist, als dem Spender aller Liebe und heiligen Gedanken, ge-weihtes Hospital und zu dessen Versorgung eine Brüderschaft von Laien, die sichunter der von ihm gegebenen Ordnung sehr bald vergrösserte und vom PapstInnocenz III. im Jahre 1198 bestätigt wurde. Durch Zweigniederlassungen in anderenOrten wurden Hospital und Brüderschaft bald rühmlichst bekannt, so auch inRom, wo sie zwei Stiftungen inne hatten, nämlich St. Maria jenseit der Tiber undSt. Agatha.

Damals fasste Papst Innocenz III. den Entschluss, die Besitzungen der altenSachsenschule in Rom zur Gründung einer seinen Plänen entsprechenden Centraleder Wohlthätigkeit zu verwenden. Er schuf das Hospital St. Spiritus in Sassia undberief den Stifter der Laienbrüderschaft vom heiligen Geist aus Montpellier nach Rom.Dieser kam im Jahre 1204 mit sechs männlichen und sechs weiblichen Mitgliedern derKongregation. Innocenz bestimmte nun, dass das heilige Geisthospital in Rom mit demMutterhaus in Montpellier dergestalt vereint werde, dass jenes Italien, Sicilien, Eng-land und Ungarn, dieses die übrigen Provinzen versorgen und beaufsichtigen solle.Man kann hieraus ermessen, welchen Umfang Guido's Brüderschaft schon damalserlangt hatte. Nach Guidos im Jahre 1208 erfolgtem Tode ordnete der Papst an,dass das heilige Geisthospital in Rom nunmehr die Centrale des ganzen Ordens seinsollte. Der Meister in Rom erhielt das Bestätigungsrecht sämmtlioher anderer Spital-meister. Als Abzeichen erhielten die Ordensmitglieder auf den Mantel und das Kleiddas achtspitzige (vierarmig mit je 2 Spitzen) weisse Kreuz und auf die Brust eineweisse Taube. Die Hospitaliter wurden deshalb fälschlich auch Kreuzbrüder genannt,besonders in den Ländern, in denenKrenzherren" ansässig waren, nämlich in Un-garn und Siebenbürgen. Zum Unterschied von diesen nannte man sieTauben-brüder."

Die Ordenseinrichtungen, namentlich die Bestimmungen über die Einrichtungder Spitäler und die Krankenpflege zeigen, dass sie den Ordenssatzungen desJohamiiterritterordens entlehnt sind. Uhlhorn nennt den heil. Geistorden einenJohanniterorden ins bürgerliche übersetzt mit Beseitigung der Ritterpilichten.Innocenz beliess dem Orden vom heil. Geist ausdrücklich den weltlichen Character,bestimmte nur, dass 4 Geistliche, die dem Papst direkt unterstellt waren, den Gottes-dienst in den Spitälern halten sollten, sie sollten sich jedoch nicht um dieKrankenpflege kümmern, sondern dies allein dem Spitalmeister undseinen Beauftragten überlassen. Diese Maassregel charakterisirt den hoch-herzigen Stifter des heil. Geisthospitals in Rom als einen ebenso klugen und um-sichtigen, wie in der Anstaltspraxis und Krankenpflege erfahrenen und gut berathenenMann, der wiewohl an der Spitze der Priesterschaft, doch von hierarchischen Be-strebungen frei war. Leider wurde das Laienelement im Laufe der Jahrhunderte, be-sonders im XV. Jahrhundert unter Sixtus IV. wieder vollkommen verdrängt. Mansah sich daher, als der Orden vom heil. Geist seinen weltlichen Character ablegteund sich in religiösen Uebungen verlor, genöthigt eine neue Laienbrüderschaft zuzu-lassen, die im Hospitale San spirito noch heute die Krankenpflege ausübt, währenddie regulirten Chorherren vom heiligen Geist von Pius IX. durch das Breve vom1. Juli 1847 endgültig aufgehoben wurden.

Um die Wirksamkeit der Hospitaliter vom heiligen Geist zu einer möglichstfreien und unabhängigen zu machen, stattete Innocenz III. den Orden mit den weit-gehendsten Rechten aus. Er nahm sie von jeder andern als der päpstlichen Crewaltausdrücklich aus, befreite sie von jeder Art kirchlicher oder weltlicher Gelöbnisse, ver-lieh ihnen das Recht, Kirchen zu bauen, Kirchhöfe zu errichten und Geistliche anzu-