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1 (1899)
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31
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Geschichtliche Entwicklung der Krankenpflege. 31

wieder verloren. 1308 kaufte der preussische Landherrenmeister das IlerzogthumPomcrellen mit Danzig, Dirschau und Schwetz vom Markgrafen von Brandenburg.Seit dieser Zeit beginnt der Antagonismus zwischen dem Orden und Polen. Danebenwurden die heidnischen Littauer fortwährend befehdet, bis die Ritter bei Tannen-berg, am 15. Juli 1407, derart geschlagen wurden, dass Alles verloren ging, bis aufdie Feste Marienburg, die nur durch die Umsicht Heinrichs von Plauen gerettetwurde. Nur langsam erholte sich der Orden, bis er nach einem zwölfjährigen Kriegemit Polen von 145566 an dieses die westliche Hälfte von Preussen sammt Ermelandverlor. und für die östliche die Lehnshoheit des Polenkönigs anerkennen musste.Nach der Reformation machte schliesslich der Hochmeister Albrecht vonBrandenburg-Ansbach Preussen zu einem orblichen Ilerzogthum, daser am 10. April 1525 vom König von Polen als Lehen empfing. Seinem Beispielefolgte 1561 der livländische Herrenmeister Gotthardt von Kettler, der Lirland Polenabtrat und Kurland und Semgallen als ein erbliches Ilerzogthum und als Lehen vomPolenkönig empfing. Trotz des Einspruchs des Ordens, des Kaisers und trotz derReichsacht blieben diese selbstständigen Fürstenthiimer bestehen, so dass der Deutsch-orden nunmehr nur noch 12 Balleien besass, nämlich : Thüringen, Oesterreich, Hessen,Franken, Koblenz, Elsass, Bozen oder an der Etsch, Utrecht, die bedeutendste derBalleien, Alten-Biesen, Lothringen, Sachsen und Westfalen.

1809 erklärte Napoleon in Regensburg den deutschen Orden in allen Staatendes Rheinbundes für aufgehoben und machte seine Güter zu Krongütern. Der Ordenbesass nunmehr nur noch die Balleien Oesterreich und Utrecht.

König Wilhelm von Niederlanden erkannte 1815 die Bailei Utrecht in ihremvollen Umfang an, so dass sie noch jetzt im Besitz aller Privilegien und Güter sichbefindet. Oesterreich erklärte 1834 die Ordensgüter als kaiserliches Lehen. KaiserFerdinand I. gab am 28. Juli 1840 neue Statuten, wonach der Orden selbstständigesgeistlich-ritterliches Institut ist. das sich die Kindererziehung und Krankenpflege, be-sonders aber die freiwillige Krankenpflege im Kriege zur Aufgabe stellt.

Der deutsche Orden hat am längsten von allen ritterlichen Krankenpflege-genossenschaften sein Gelübde bewahrt, in erster Linie: die Pflege der Elenden undKranken, dann: die Kirche vor ihren Feinden zu schützen, drittens:Gehorsam undTreue." Wer in den Bund eintreten wollte, musste deutscher Abkunft, edler Geburt,gesunden Leibes und reinen Wandels sein. Als später dem Orden gestattet war, auchHalbbrüder zu erwählen, die nicht durch die strengen Gelübde, im besonderen nichtdurch das der Ehelosigkeit gebunden waren, die aber an den allgemeinen Vorrechtendes Ordens theil hatten (Ablass, Ausnahme vom Interdikt und Andere) traten nichtnur Fürsten und Herren in dieses nahe Verhällniss zum Orden, sondern auch Bürger-liche, die sich der Krankenpflege widmen wollten. Sie trugen das halbe Kreuz. DenRittern am nächsten standen die geistlichen Brüder, die sich wieder in eigentlichePriester und in Diener des geistlichen Amtes, inPriesterbrüder" undPfaffen-brüder" unterschieden. Auch diese waren meist bürgerlicher Abkunft. Ausserdemwaren noch Beamte für die Dienste des Hauses und dienende Brüder verschiedenerArt für die geringeren Verrichtungen vorhanden. Die Ritter sassen in den Land-komthureien vereinigt zu Conventen in Ordenshäusern (Deutsches Haus"). In jedemOrdenshause war eineFirmarie" (inflrmarium), über der ein Firmarienmeister stand.Er hatte für die Bedürfnisse der Anstalt, besonders aber für die leibliche Pflege undBeköstigung der Kranken zu sorgen. Die ärztliche Pflege war für den Bereich einerLandkomthurei, der Obhut desSpittlers" übergeben, dem Aerzte zur Seite standen.Die Oberaufsicht über die Firmarien wie überhaupt über alle anderen Angelegen-heiten der Ordenshäuser und Convente lag dem Komthur der Landkomthurei ob, demersten der Gebietiger, zu dem der Marschall (Kriegsminister und Oberanführer),