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der Einnahme des heiligen Landes durch Saladin siedelten die Lazaristen ganz nachEuropa über, wo sie von Päpsten und Fürsten sehr begünstigt wurden. Das Ordens-ldeid bestand in einem langen Mantel, an dessen. Seite ein grünes achteckiges Kreuz•befestigt war. Der Hauptzweck des Ordens war anfangs die Pflege der Aussätzigenin besonderen Krankenanstalten, „Lazarushäusern, Lazaretten'.'. Doch gelobten dieLazaristen auch den Kampf gegen die Ungläubigen neben den drei gewöhnlichen•Rittergelübden, der Armuth, Keuschheit und des Gehorsams gegen die Oberen. Diemeisten Ritter müssen bei der Gründung des Ordens selbst Aussätzige gewesen sein,denn der Grossmeister musste aus der Zahl der Aussätzigen gewählt werden. Wenig-stens steht urkundlich fest, dass die Lazarusritter im Jahre 1253 den Papst Inno-cenz IV. um die Erlaubniss ersuchten, den Grossmeister nicht nur aus den Reihender aussätzigen Ritter wählen zu dürfen, sondern auch aus der Reihe der nicht aus-sätzigen, da alle Aussätzigen von den Ungläubigen getödtet worden seien. Erst imJahre 1257 wurden die Lazaristen in die Reihe der vollgültigen Ritterorden aufge-nommen, indem ihnen Papst Alexander IV. gestattete, nach der Regel des heiligenAugustin zu leben, sie unter den Schutz des päpstlichen Stuhles stellte und sie'inallen von Kaiser Friedrich II. und König Heinrich von England geschenkten Be-sitzungen bestätigte. Papst Clemens IV. (1265—1266) ging so weit, unter Androhungder Excommunication allen Prälaten aufzugeben, die Aussätzigen zu zwingen, sichin die Hospitäler der Lazaristen zn begeben und ihnen ihr ganzes Vermögen zu ver-machen. Da der Aussatz in Italien schon Ende des XV. Jahrhunderts selten ge-worden war, hob Innocenz VIII. 1490 den Lazaristenorden auf und vereinigte ihnmit dem Johanniterorden. Die französischen Ritter bestanden mit Genehmigung desPapstes noch fort.
Auch in Italien bestand der Orden trotz der Aufhebung fort und zwar mitseinem Sitz in Capna. Pius IV. stellte ihn 1565 amtlich wieder her und machteeinen seiner Verwandten Joannos de Castillon zum Grossmeister. Nach dessen Todeerwirkte Emmanuel Philibert, Herzog von Savoyen, 1572 die Vereinigung mit demMauritiusorden, dessen Grossmeistcrthum er sich und seinen Nachkommen vorbehielt.So bekam er freie Verfügung über die bedeutenden Güter der Aussatzhäuser, die erin Hospitäler umwandelte und durch neue allgemeine Krankenhäuser (Turin, Nizza,Aosta, Lanza etc.) ergänzte.
In ähnlicher Weise, wenn auch weniger günstig für die Krankenpflege, verfuhrKönig Heinrich IV. von Frankreich, indem er den Ritterorden Notre dame de MontCarmel errichtete und die französischen Lazaristen in diesen aufgehen Hess. Zum•Grossmeister des neuen Ordens ernannte er den Lazaristengrossmeister und Befehls-haber der Leibwache Philipp von Nerestang. Die Krankenpflege trat nun vollständigzurück. Persönlicher Schutz des Königs in Kricgszeiten, Kampf gegen die Ungläu-bigen, fromme Ucbungen und Keuschheit in der Ehe, die zweimal, selbst mit Wittwen•gestattet war, machte von jetzt an das Gelübde der Ritter aus. Ludwig XIV. bestä-tigte diesen Orden, der nur noch aus invaliden höheren Offlcieren bestand, in demBesitz aller Güter der Lazaristen, die zur Krankenpflege nicht mehr benutzt wurden,und vereinigte noch verschiedene andere Ritterorden und Hospitäler nebst ihren Be-sitzungen mit jenen, so den Orden St. Spiritus von Montpellier, St. Jaques de l'cpee,den Orden vom heiligen Grabe, den französischen Zweig des deutschen Ordens, St.Jaques de Haut Pas und Andere. Die Einkünfte sollten in erster Linie dazu dienen,kranke Truppen zu pflegen.
Als sich gegen diese Verschmelzung ein allgemeiner Protest erhob, wurde dasEdict von 1672 durch das vom Jahre 1693 widerrufen. Das Edict vom 24. August1693 zog die Aussatzhäuser nunmehr sämmtlich ein und bestimmte deren Ver-mögen zur Gründung neuer Kränkenanstalten. Im Jahre 1703 erhielt der Orden St.