Geschichtliche Entwicklung der Krankenpflege. 25
erkannte am 11. Juni 1382 durch den Vergleich in Heimbach (Rheinbaiern) die BaileiBrandenburg als selbstständige vom Grosspriorat Deutschland abgetrennte Bailei an,so dass nunmehr eine allerdings sehr lockere Verbindung mit dem Mutterordenwieder hergestellt war. Unter dem Herrenmeister Reimar von Günthersberg (1399bis 1419) wurde Burggraf Friedrich v. Hohenzollern vom Kaiser Sigismund auf demConcil in Constanz am 30. April 1415 mit der Markgrafschaft belehnt. Damalshuldigten die Johanniter dem neuen Markgrafen, und knüpften eine Verbindung mitdem Hohenzollernhause, die bis heute fest gegründet geblieben und in jüngsterZeit für die Krankenpflege zum grössten Segen geworden ist.
Stadt und Schloss Sonnonburg wurde vom Kurfürsten Friedrich I. im Jahre142G dem Herrenmeister Balthasar von Schlieben käuflich überlassen und ist seitdemSitz der Herrenmeister geblieben. Die Reformation, die von den Johannitern unterVeit von Timmen (1527—1544) angenommen wurde, fand in der Bailei eine starkeStütze. Nicht selten wurden Protestanten Herrenmeister, auch verheirathete, unterihnen waren Markgrafen von Brandenburg. Prinz August Ferdinand v. Preussen warder 30. und letzte Herrenmeister (1762—1811), sein Adjutor war zuletzt PrinzFriedrich Heinrich Karl von Preussen. Durch die Cabinetsordres vom 30. October1810 und vom 23. Januar 1811 wurden alle Klöster, Dom- und andere Stifter, Balleienund Commenden als Staatsgüter erklärt und am 23. Mai 1812 die Auflösung derBailei Brandenburg bestätigt. Dafür wurde gleichzeitig „zu einem ehrenvollen An-denken der nunmehr aufgelösten und erloschenen Bailei des St. Johannisordens" einneuer Orden in der Eigenschaft und unter der Benennung „Königlich PreussischerJohanniterorden" gestiftet, der von 1812 bis 1853 als^ein Verdienstorden an Adeligeverliehen wurde, bis die Wiederaufrichtung der Bailei Brandenburg durch FriedrichWilhelm IV. am 15. October 1852 diesem Scheinleben ein Ende machte und demalten Johanniterorden mit seiner ursprünglichen Bestimmung als Krankenpflege-genossenschaft ritterlichen Standes in der neuen Zeit und in neuer Form zu einemungeahnten Emporblühen und Wachsthum verhalf. ,
Was im besonderen die Krankenpflege des Johanniterordens alterForm betrifft, so geben uns die Statuten des Ordensmeisters, Roger de Moulins, hier-über einigen Aufschluss. Es wird dort neben der Einrichtung eines geordneten Kirchen-dienstes bestimmt, dass vier tüchtige Aerzte (mieges sages) besoldet (louez) werdensollten, vertraut mit derüroscopie und (nach einem späteren Zusätze) mit der Bereitungder Syrupe, der damals in Arabien allgemein üblichen Arzneiform. Dass die besoldetenAerzte nicht Ordensbrüder waren, folgt daraus, dass Papst Luzius III. die An-stellung von 4 Aerzten und 4 Wundärzten für das Hospital in Jerusalem ausdrücklichbestätigte.
Auch finden sich Bestimmungen über die Lagerstätten der Kranken, über dieim Hospital von Pilgerinnen geborenen Kinder und über die Beerdigung der Toten.Die Oberen (comandeors de maison) und die Brüder sollen den Kranken mit gutemMuthe, ohne Klagen und ohne Murren dienen. Ferner soll das Hospital von Frank-reich und das von St. Giles gehalten sein, die für die Kranken (seigners povres)nöthigen baumwollenen Decken, die Priorate von Italien. Pisa und Venedig je2000 Ellen Barchent, der Prior von Montpellier den zur Bereitung der Syrupe undLatwergen nöthigen Zucker (zwei „Quintaux"), der von Konstantinopel 200 Filz-decken (flautres) jährlich zu liefern. Ferner sollen ausser den Wachen, die von denRittern gestellt werden, Tag und Nacht Diener bereit sein, der Kranken zu warten.Dreimal wöchentlich sollen die Kranken frisches Schweine- oder Hammelfleisch, nachUmständen auch Hühnerfleisch erhalten, ferner sollen je 2 Kranke sich eines gemein-samen Pelzes (zu welchem Behufe das Hospital jährlich 1000 Lammfelle gebraucht)und gemeinsamer Fussbekleidung bedienen. Zu diesem Zwecke .beschäftigte das