81bemerken, daß die Kläger weder Deutsch,noch Latein schreiben können. Denn die Kla-ge ist nicht nur in einem barbarischen Stilegeschrieben, der die ganze Stupidität desDomkapitels karakterisirt; sondern in derUrſchrift dieſer Klage waren überdies 33orthographische Fehler zu finden.XXXII. Aufklärung.Wie schön Teutsch der Herausgeber schreiben könne, zeigen die von ihme ge-brauchten Woͤrter: Autor, Idol, Associa-tion, Ideen, Intoleranz, Sinonimen,Evidenz, Frivol, Stupidität, Kultur,Biographie rc. ꝛc. Hieraus ist schon zuschliessen, daß derselbe eben so Latein wirdschreiben können. O Sprachmeister, der dieorientalischen Sprachen gründlich erlernet hat.Text.Die Kläger glauben, der öffentliche RufTsey der Orthodoxie in der Universitätin Bonn nicht günſtig (g) Der oͤffentlicheAuf erzählt aber von dem praktischen Kri-stenthum, oder dem Lebenswandel der Dom-kapitularenC) Dieser Ruf hat keinen andern Ursprung, als dieVerläumdungen ꝺer Domherrn in Kölln, undihrer Mietlingen, einiger Erseſuiten, und desſeraphiſchen Franziskaner Ordens.
Druckschrift
Aechtes Actenstuck der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem Bönnischen Universitäts-Briefschranke
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Seite
81
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