59Text.Ich würde zu weitläufig werden, wennI ich die ganze Klage noch weiter gehörigentwickeln wollte. Folgende Bemerkungenwerden indessen dem Leser ein hinlänglichesLicht über die Eigenheiten dieser Klage ver-schaffen.XXII. Aufklärung.Die Schand= und Schmähschrift wirdnicht, sondern ist schon würklich zuweitläuftig. Die folgenden Bemerkungen,als fernere Verläumdungen hätten also hin-wegbleiben können, und sollen.Text.Die Kläger sind frivole Tagdiebe, diedurch ihr sittliches Betragen das katho-lische Priesterthum schänden. — Die Beklag-te sind thätige Männer, die sich mit derKultur wohlthätiger Wissenschaften unermu-det beschäftigen, und die gesammelten Kennt-nisse zum Wohl der Menschheit, zum Un-terrichte des Vaterlandes, und zur Beför-derung der wahren Religion gemeinnüzigverbreiten; die durch Schriften, und Vorle-sungen, durch erbaulichen Wandel, undmenſchenfreundliche Thaten ihren Mitmen-schen
Druckschrift
Aechtes Actenstuck der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem Bönnischen Universitäts-Briefschranke
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59
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