XI. Aufklärung.Der Herausgeber beweist, daß er die Ge-setzen nicht kenne. Sonsten hätte ergewust, daß ein gegründeter Ruf, und öf-fentliche Sage des Volks ein rechtliches Be-weismittel seye. Wann Geistliche, undWeltliche, Grosse, und Kleine, Alte, undJunge, Bürger, und Bauren, Männer,und Weiber von den bönnischen Irrlehren,Ketzereyen, Schwärmereyen, Verfälschun-gen, Aufklärungen, Ausschweifungen, undviehischen Zoten öffentlich reden, und sogareine keusche, und tugendhafteste Schöne (1)laut ſingt:Der als Priester das verachtet,Was die Kirch für heilig achtet,Wird als Lehrer frömmer seyn?Der als Mönch nicht ohne BuhlenLeben konnte, wird in SchulenSeinen Mund, der Keuschheit weihn?Solle da noch ein fernerer Beweis erfor-derlich seyn? Nichts destoweniger beruftdas hohe Domkapitel sich zugleich auf desP.(1) S. die Verſen unter der Aufſchrift: Andas bönnische Publikum. Sel-bige seynd verfertiget von dem gelehrtenFräulein de Clair zu Bonn.
Druckschrift
Aechtes Actenstuck der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem Bönnischen Universitäts-Briefschranke
Entstehung
Seite
36
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten