Vorbericht.fallen ist, mich als den Verfasser einer„ gewissen Schrift, betitelt: Klage des„ Domkapitels gegen die Curcöll-„nische Universität zu Bonn 2c." bey dem Publikum darzustellen, so glaube„ ich's der Achtung eines Hochwürdigen„ Domkapitels, und meiner Ehre schüldigzu seyn, öffentlich zu erklären: daß ich„ weder mittel=, noch unmittelbaren Antheil„ an gedachter Schrift habe, noch haben„ kann, weil ich von dergleichen Grundsätzen„ die in der Vorrede derselben überhaupt,„ und besonders gegen das Hochwürdige„ Domkapitel aufgestellt sind, immer ent-„ fernt war. Das gemeine Sprüchwort:// Excusatio non petita est accusatio, ist„auf mich hier nicht anwendbar, denn derRuf in Cölln beschuldiget mich, wogegen„ das Gefühl der Ehre, und Rechtschaffen-heit
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Aechtes Actenstuck der Lästerung, Verläumdung und Unverschämtheit aus dem Bönnischen Universitäts-Briefschranke
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