80*—81*.
1586
729
3000 fl. der Bischof zu Speier.*10000 fl. zum Abzug ao. 83. durch die kurf.
Pfalz vorgeschossen.*Summa des aufgenommenen zum Teil zweifel-haften Gelds ist:
57300 fl.Von wegen des zweiten französischen Zugs hat
man auch zu bezahlen:3000 fl. des verstorbenen Bischofs zu SpeierErben, in den nächsten drei FrankfurterMessen.
MIj. 301|14. Or.
* Ebenso: 9t§T'
* Ebenso: „N°mit churf. Gebhart,must man einmalmit ihme abrech-nen, was ich bei S.L.uf und angewendt.Dises geld hat meinbruder seliger mit-leideulich chf. Geb-hart furgestreckt".
81.* August von Sachsen an Johann Casimir.
(Gegen den Verkehr des Papstes mit dem Kaiser und den katho-lischen R. Ständen kann man nach dem Rel. Frieden nichts einwenden;g'eicbe-i Recht für beide Bekenntnisse. Nur bei parteiischer Haltungdes Kaisers bezüglich der französischen Werbungen oder be mUebergreifen der Gegenreformation auf das Gebiet der Stände A. C.wäre man zu Argwohn und Abwehr berechtigt. Der kgl. Titel istN.ivarra von der kais. Kanzlei schon vor der päpstlichen Exkommu-nikation vorenthalten worden. Gegenüber dem Gerede über denRel. Frieden hält er sich an die Erklärungen des Kaisers und derkatholischen Stände. Verweist auf seine Räte zu Worms.)
26. JanuarDresden
Auf J. C. Sehr, vom 4. [iL 400]. Hat vorher eine mit dervon J. C. übersandten gleichlautende Cop. des pilpstlicben Sehr,an I. Mt. von anderem Ort erhalte;). Traut jedoch dem Kaisernichts Gefährliches zu und will es nach dem Rel. Frieden ge-schehen lassen, „das der pabst bei 1. Mt. und andern stendendurch Schickung und schreiben dasjenige, so zu erhaltung seinerreligion dienet, suchet, die pabstischen stende auch in ihrenfurstentumben und gebieten dasjenige tun, und anordnen, was sieihres erachtens zu bevestigung ihrer religion, die sie nicht wenigerdan wir die unsere vor warhaft ig halten und im religionfriedennachgelassen sein wissen, dienlich und vorträglich zu sein er-messen''. Wir müssen bedenken, was wir tun würden, wenn wirder päpstlichen Religion wären, und dass wir eben so wenig, alswir uns durch der päpstisehen Stände Argwohn und Praktizirenau Verordnungen für die evangelische Lehre hindern lassen,„wider die pabstLche stende ihres kirchentums und wesens halben,sonderlich über ihre so clare und oft wiederholte runde undleutsche erklerung, daher argwönige gedanken und misstrauen zuschöpfen haben". Würde aber der Kaiser der einen von denfranzösischen Parteien die Patente erteilen und der andern ohnehochwichtige für die Stände beider Reigionen erhebliche Ursachen
1 Bezieht sich auf die vorhergehende Randbemerkung zurück.