652 1578 11*—12.*
1578.
21. Juni 11.* Testament Johann Casimirs.
Kaisers-lautern Johann Casimirs Testament; errichtet anlässlich seines Zugsin die Niederlande; bestehen bleiben (abgesehen von seinem bereitsgedruckten Glaubensbekenntniss) die Bestimmungen des väter-lichen Testaments und die Heiratsverschreibung mit seiner Gemahlin.Im Uebrigen vermacht er letzterer Friedeisheim mit 2 Dörfernsowie alle Fahrniss (ausser das Geschütz, das bei Kurpfalz ver-bleibt) und seinen Anteil an den hinterlegten französischen Klein-odien zu lebenslänglicher Nutzniessung; nach ihrem Tod soll allesan seine Tochter, 1 ist diese gestorben, alles an Kurpfalz fallen.Zu freier Verfügung stehen seiner Gemahlin die ihm für denKauf von Friedeisheim vom Kf. August von Sachsen gelieheneaund dann von demselben seiner Gemahlin geschenkten 8000 Taler;diese muss ihr Kurpfalz gegen eine ev. Abtretung von Friedeisheimerstatten. Das im väterlichen Testament seiner Tochter verordneteHeiratsgut bessert er noch um 10 000 Sonnenkronen; das gleicheerhält eine etwa später geborene Tochter; kommen männlicheLeibeserben, so ist dieses Testament kassirt, doch soll seineTochter von dem etwaigen Universalerben bei ihrer Vermählung15 000 fl. Heiratsgut nebst Kleinodien u. s. w. erhalten; fernerseine Gemahlin die obigen 8000 Taler. Exekntoren: sein BruderKf. Ludwig, Kf. August von Sachsen und Pf. Reichard. DreiExemplare; eines zu seinen Händen, eines beim Rat zu Strassburg,eines bei seiner Kanzlei hinterlegt,
„Actum Lautern, den 21. junii im jar nach Christi geburtfünfzehnhundert sibenzig acht". 2
Me. Or. Perg. (ohne die Siegel).
30.August 12.* Johann Casimir an König Friedrich von
Lager bei . Dänemark.
Mecheln
Auf dessen Sehr, vom 7. aus Rüg, 3 erhalten am 25. hier imLager durch Matthias Budden. Dankt für den Glückwunsch zuseinem auf Ersuchen des Erzh. Matthias und der Generalstaaten
i Elisabeth, geb. 5. Mai 1578, f 27. Okt. 1580 (J. C. Kalender1580; nicht am 5. Oktober, wie Kluckhohn, Ehe etc. S. 56 angibt).
2 In einer späteren Urkunde (Kaiserslautern 5. August 1583,Me. Or.) änderte J. C. verschiedene Bestimmungen des obigen Testa-ments, nachdem etliche seiner Gemahlin vermachte Stücke anders-wohin verwendet und an Stelle der inzwischen verstorbenen TochterElisabeth ihm eine andere Tochter Dorothea geschenkt worden sei;die französischen Kleinodien waren jetzt zu Geld gemacht und teilszur Befriedigung der Interessenten teils für die jetzige Expedition inder kölnischen Sache verwendet worden. Vgl. II. 155 A. 1.
8 I. 118. Am 12. Sept. 1577 bezeichnete J. C. in der Antwortauf ein Sehr, des K. vom 11. Juli seinen Besuch als immer nochmöglich (Kopenh. Or.).