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Botzheiin: Diese Handlung von den Evangelischen immer für 20. Junieine Rel. Sache gehalten, daher nicht vom Kaiser allein zu ent-scheiden. Der Zweck der Sequestration aus den früheren partei-lichen Handlungen leicht zu ersehen. Dieses Stift war vor und nachdem Rel. Fr. und Vorbehalt dem Passauer Vertrag gemäss incontraria possessione. Gegen den Vorbehalt haben die Evangelischenstets protestirt. Jurament bindet nicht contra bonos mores. ZweiFürsten; wie in der Instruktion. Bischof soll gehört werden; wie,wo und von wem?
Bischof: Dem Kaiser als dem obersten Haupt zu trauen. Rel.Fr. von allen Ständen angenommen. Die Erklärung im Vorbehaltsollte nur feststellen, dass eine Resignation dem Betreffenden zukeiner Verletzung seiner Ehre gereiche. „Das dises capitul incontraria possessione sein soll, seie ein lautere eindringung".
Dabei blieb es für diesmal. Am andern Tag begehrte Botz-heim seinen Abschied.
Bischof: Er könne zwar keine Mittel vorschlagen, müsse abergebort werden, was am Besten durch alle Beteiligten in Persongeschähe; am Besten durch die vom Kaiser zu KommissarienVerordneten zu unternehmen; M. Ernst Friedrich hoffentlich zubewegen ; statt des Erzh. Ferdinand, dem der Platz entlegen, könnteSpeier ernannt werden; hätte auch nichts gegen Würtemberg, wie-wohl dies gegen das Herkommen; als Platz am dienlichsten Hagenau,wo er mit allen seinen Kapitularen erscheinen wolle; die andernmüssten auch sämmtlich kommen. Dann werde man von ihm hören,wie elend die Grafen die aufs Stift angenommenen Fürsten verführthaben. Durch - solche Handlung würde das Sequester wenigstensad tempus eingestellt; habe übrigens lange nichts hievon und „inquibus terniiuis es desshalben am keis. hof stehe", gehört. Wunderesich über das Sträuben der Bruderhöfischen, die nur noch ein halbesDorf innehätten, und vermute, der Widerstand gehe von der StadtStrassburg aus; „gedenke wohl, der Gurtlerhof werde ihr zur recom-pens pleiben, und dörft aber zuletst das unheil wohl über sie aus-gehen". Oesterreich sei übrigens ein alter und friedliebender Fürstund werde die Sequestration mit Lindigkeit vornehmen.*
Botzheim: wiederholt unter Ausführung der vorigen Argumente,die evangelischen Fürsten würden die Sequestration nicht gestatten.
Bischof: Er sei vor allem zu hören; in Vertrauen zu melden,„mit den fursten seien noch wohl weg zu finden; so sei auch rat,wie es der supernumerarien halb, so beiderseits angenommen, gehaltenmöcht werden. Mit den grafen aber seien die Sachen zu weitgelaufen, seien famosi libelli spargirt worden, daruf er wieder mitder retorsion sich gefasst gemacht, aber aus bedenklichen Ursachendasselbig bis dahero noch ingestellt; haben ihme nach leib und
* Randbemerkung; „No. oben gemeldt, wisse nicht, in quibusterminis es deshalb zu hof, lasset gleichwol den marggraven hier garaus und allein von Osterreich red".