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3 (1903) 1587 - 1592
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452
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452 1591 485.

Januar lassen; seine feindlichen Ratschläge reizten die Guisianer zu pflicht-Februar ver g essener Widersetzlichkeit gegen ihre von Gott eingesetzteObrigkeit; „wie sie dann nicht allein am vorigen könig ihr meister-stuck versucht, sondern auch jetzigem frommen könig Heinrich den"Vierten die ihm von gott und rechtsgang gegebene cron von demhaubte reissen und mit besudelten blutigen henden ein andernaufsetzen wollen". Hiegegen hat ihr Herr nebst anderen Fürstendem K. eine stattliche Geldhülfe geleistet, damit aber wenig aus-gerichtet. 1 Da trotz der Siege des K. die Rebellen durch anderegrosse Potentaten aufrecht erhalten werden, haben der K. sowiedie K. von England wegen fernerer Hülfe an die Fürsten ge-schrieben; die Beantwortung „ist unsern gn. und gn. hern mitgeteilt,kan auch noch den chur und fürstlichen abgesandten umbschreibenzu lassen übergeben werden". Da zwar die [kgl.] Gesandten nochnicht angelangt, Turenne's Ankunft aber bald zu erwarten ist,„dannoch weil die stende in Teutschland sich auf eine gemeinsameZusammensetzung berufen und dem- konige hülfe muss geleistetwerden", da die Folge einer spanischen Herrschaft in FrankreichDeutschlands ewige Dienstbarkeit und Untergang sein würde, hieltder Kf. eine Beratung über die Hülfe auf diesem Konvent für notwendig.'

1 Gemeint ist die im J. 1589 für Sancy's verunglückten Zug be-willigte, aber nur zum Teil wirklich erlegte Geldhülfe; vgl. No. 247;251 (A. 2); Ritter, Br. u. A. I, 14. Wenn Magdeburg unten (S.453) bemerkt, er habe zweimal mitgeholfen, so bezieht sich dies auf1587 (S. 115) und 1589. Was Rommel V, 566; 568 A. 71 über denKasseler Konvent vom April 1590 berichtet, ist ungenau; die Ver-handlungen wurden dort nur zwischen Kf. Christian, J. 0. und L.Wilhelm geführt und galten in erster Linie nicht der französischenHülfe, geschweige denn ausschliesslich, wie Ehses T. 2, 466 A. 3annimmt, dieser Frage, sondern der zu Plauen vorbereiteten Grün-dung einer evangel. Union; Pallavicino, der erst nach Schluss desKonvents in Stade deutschen Boden betrat (oben No. 330), kannnatürlich nicht an dem Konvent teilgenommen haben. Wir habenvielmehr dafür, das in Kassel über die Unterstützung Heinrichs IV.keine positiven Beschlüsse gefasst wurden, eine Reihe von Zeug-nissen der Beteiligten selbst (L. Wilhelm an Pf. Johann, 23. Juni 1590,S. 340 A. 2; J. C. an Sachsen, 2. Juni, No. 371; Heinrich IV. anL. Wilhelm, 10. Juli, nach Bericht Schomberg's über den KasselerKonvent, Rommel V, 575). In seiner Werbung am 10. Mai 1590ersuchte Pallavicino den L. Wilhelm u. a. um Erklärung über dieHöhe seines Beitrags zur Hülfe (vgl. S. 321 A. 1). L. Wilhelm hatteallerdings trotz der ablehnenden Haltung des Konvents einen An-schlag für die ev. später zu beschliessende Hülfe entworfen (RommelV, 575 f; vermutlich der ebd. S. 568 A. 71 mitgetheilte „KasselerAnschlag" vgl. Ritter, Br. u. A. I, 15 f.), der aber als blosser Ent-wurf in keiner Weise bindend oder massgebend war. Vgl. hiefiirauch J. C. Sehr, an Sachsen vom 25. Juni und 30. Juli 1590 (No. 371;389). Sachsens Antwort vom 8. August (S. 360 A. 2) bezieht sichnicht auf jenen Entwurf L. Wilhelms, sondern auf einen von Palla-vicino gemachten „Ueberschlag", betont aber, dass man noch nichteinig sei, wie viel ein jeder geben solle. Deshalb greifen auch diehier mitgeteilten Beratungen zu Torgau 1591 nicht auf das Jahr1590, in dem überhaupt uichts gemeinsam bewilligt worden war,sondern auf die Bewilligungen und Leistungen von 1589 zurück.

9 Vgl. hiezu die sächsische Instruktion bei Richard II, 294 ff.