Druckschrift 
3 (1903) 1587 - 1592
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441
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485. 1591 441

wird es draussen wohl stehen". Bewilligen nach der Matrikel für Januar'Kurpfalz und Lautern, auch Stift Waldsassen und Selz 20 Monate Februar= 39 440 fl.; als Legstätten Magdeburg, Erfurt, Strassburg; Aus- Torgauscbuss für die Schlüssel: Braunschweig und Hessen.

Brandenburg: Unvermögen neben den bisherigen Lasten; fürZusammenlegung von 100 000 fl. durchalle diejenigen, so bei-samen sein", und jährliche Mehrung; Legstatt Magdeburg; Aus-schuss: der Ausschreibende aus jedem Kreis; Kriegsvolk: die Hälftedes PI. A.

Magdeburg: ebenso für 100 000 fl.; andere nicht abzu-schrecken ; ev. Beiziehung des niedersächsischen und obersächsischenKreises und Dänemarks;stehe auf dem, da sie über nacht vomstift kerne, hetten sie viel erlegt und hernach nichts zu genissen;wusste nicht, obs stift bei deren kindern blieb". Strassburg undMagdeburg; Schlüssel bei den Kff.; Ausschuss: Braunschweig undHessen.

Ansbach: mit Brandenburg und Magdeburg; Ausschuss späterans den Städten zu ergänzen; Legstatt lieber bei 2 fürstlichenHäusern als bei den Städten, die sich nach dem Kaiser richtenmüssen, der es ihnen sub poena banni abfordern könnte.

Brannschweig: 3000 Pf. und 6000 Knechte; jährliche Mehrungdes Vorrats; jeder Stand erhält seine Rittmeister und capitani;jedem fürstlichen Haus ein Schlüssel zu lassen.

Hessen: vor allem die übrigen nicht vom Beitritt zu diesemgemeinen Werk abzuschrecken; Legstätte: nicht in Städten, eine inSachsen, eine rheinwärts; betonen u. a. das Anlehen an den Kaiser. 1

Sachsen: Die meisten gegen Abschreckung der übrigen wegender vorhandenen Lasten; aber100 000 fl. sei in diesem werknichts"; eher für die 20 Monate.* Zuerst die Zahl des Volks unddann die Kontribution zu bestimmen. Das Mindeste 45000 Pf.und 810 000 Knechte. Für 100 000 fl. bedürfte man überhauptkeiner Legstätte.

2. Umfrage. Pfalz: Aeussersten Falls bevollmächtigt 24 oder25 Monate zu bewilligen; zu erlegen, sobald die Notel bekräftigt;auf dieser Grundlage kann man nach dem Beitritt Dänemarks undderlübrigen binnen 1 Jahrs wohl auf 4000 Pf. und 8000 Knechtekommen. Sollte ein Kf. oder Fürst nicht Oberst über so wenigesein wollen, so kann er an seiner Stadt einen Grafen oder Geübtenvom Adel schicken;werde in jahres frist waohsen, das ein fürstin der person sich nicht zu Schemen". Legstatt: Strassburg fürdraussen. Nachschuss jährlich 2 Monate; hierüber auf dem jähr-lichen Konvent der Räte weiter zu handeln.

Brandenburg: 12, höchstens 15 Monate auf Ratifikation; Zu-

* Ansbach. Prot:6000 zu ros, 12000 zu fus machen 79889.Macht [esp monat: Pfalz 111378 fl., Sachsen 158130, Br. 131742,Adm. 72576, G. F. 61116, Brauns. 126 519, we. H. [wegen Hildesheim]38220-Hessen 91200".

1 Die pfälz. Gesandten an J. C, Torgau 27. Januar: Fast alleStände,[dieser Landart, dieibeiden Kff., Magdeburg, Braunschweig[eingeklammert: Hessen] haben dem Kaiser namhafte Summen ge-liehen (Ma. 545/7, Or.). Vgl. S. 142; No. 304.