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3 (1903) 1587 - 1592
Entstehung
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384
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384 1590 419-420.

Person (wodurch Jülich u. a. ausgeschlossen) zu gebrauchen; beiZugeordneten kein Unterschied in der Religion zu machen; von2 Monaten zu schweigen; Stadt Aachen mit der Hülfe nicht zu vergessen,

Kff. Gesandte: in effectu sei man einig; nur de modo die'volle Verständigung erst in künftigen Beratungen zu erzielennamentlich betreffs des Haupts; Geheimhaltung; vota so zu tem-periren, dass andere spüren, dass keine Diskrepanz unter denEvangelischen.

17. September: Vortrag des Gesandten der Stadt Bremen beiden pfälzischen Räten (betr. Streit zwischen Bremen und demGrafen von Oldenburg). 18. September: Vortrag Johanns vonLöeben bei den pfälzischen Räten (als Abgesandter des nieder-sächsischen Kreises zu Halberstadt zu den ev. Gesandten in Frank-furt, sein Kollege Hans Meinhard von Schönberg noch nicht an-gekommen); Abends Audienz bei sämmtlichen Evangelischen (betr.Bedrängniss des niedersächs. Kreises durch die Spanier und Dring-lichkeit der Hülfe).

Mb. 4H|77 f. 425 ff.

18. 420. Kaiserliche Proposition auf dem

28 - Deputationstag.

Septbr.

Frankfurt Veranlassung des auf der letzten Kreisversammlung zu Köln be-schlossenen Tags durch die Klagen und Bedürfnisse der Stände desniederländisch-westfälischen Kreises. Der Kaiser hat auf demR.Tagao. 82 und auf dem Dep. Tag ao. 86 diese Sache ohne Erfolg andie Stände gebracht und seither an beide kriegführende Teiledurch Sehr, und Schickung Ermahnungen und Befehle gerichtet,aber trotz der namentlich vom spanischen Hof und vom Gubernatorder Niederlande erhaltenen Vertröstungen ist die Sache nur ärgergeworden. Doch haben zuletzt die Gesandten der Kreise durchGeschicklichkeit und Fleiss solche Antwort erhalten, dass ein guterTeil der Beschwerden nunmehr hinfällig und keine Kriegsexpeditionnötig sein dürfte. Da aber das seit vielen Jahren nicht nur überdem westfälischen Kreis, sondern auch über dem ganzen Rhein,der Ems und den Nachbarbezirken schwebende Verderben nur vonder niederländischen Empörung herkommt und ohne Herstellungdes Friedens zwischen dem König und seinen Untertanen nochweiter ins Reich herüberzugreifen droht, hat sich der Kaiser zueiner gütlichen Traktation zwischen den beiden kriegenden Teilenentschlossen und bei Spanien so viel erreicht, dass der König ineine Fortsetzung der kölnischen Unterhandlung durch den Kaiserund etliche friedliebende Fürsten willigt, wofür der König seinenGubernator in den Niederlanden und' seinen Botschafter am kais.Hof bevollmächtigen will. Der Kaiser ist daran die Staatenbievon mit der nötigen Ermahnung zum Frieden in Kenntniss zusetzen und nach ihrer Erklärung die beizuziehenden Fürsten zuersuchen. Hofft, dass die Stände auf dem Dep. Tag bei Beratungdes Hauptwerks dahin gehen, dass die vom Kaiser begonneneFriedenshandlung nicht gestört werde.

Mb. 414|77 f. 290. Or.