282. 1590 265
282. Ernst von Mansfeld an Gebhard Truchsess. 7. Januar(Sachsen undBrandenburg zur Aktion geneigt. Aufmahnung der Kreise Eislebengegen. \Lothringen. Deutsche Truppen für Heinrich IV. Plan einesgrossen prot. Bundes; bei den Niederländern zu befördern.)
.... „Auctoritas und Pax [Sachsen und Brandenburg] werdenbeissig, weil sie zu der mauser und gembsen [reuter und fussvolk]zusammenbringung co n tri b uire t. Fumus und Praesumens[Lotringen und bischof von Strassburg] werden verhast, Paulini[evangelische capitularn] werden gut gemacht und wurd über denInquietum [bischof] ausgehen." Der Bischof hat Lothringen insSpiel gebracht; man kann durch den K. von Frankreich, der Ursachegegen den Bischof hat, viel verrichten. „Die ungeachten stend" wer-den es Frankreich nicht verdenken, sondern ihm deutscher Kff. undFürsten Assistenz zuwege bringen. Für diesmal muss man, „weilOberster [Sachsen] gar der meinung, als dessen schreiben an Hercu-lein [administrator] ich gelesen," die Kreise aufmahnen sobald alsmöglich, und zwar sollen Kurpfalz, Pf. Reichard, Pf. Johann, Müm-pelgard, L. Georg und Stadt Strassburg durch Schickung oder Sehr,den kurrheinischen und oberrheinischen Kreis sowie den Herzogvon Würtemberg (den schwäbischen) und den M. von Ansbach, derwillig ist (den fränkischen Kreis) ersuchen, ferner Sachsen undBrandenburg (den obersächsischen) und Magdeburg, Braunschweigund Mecklenburg (den niedersächsischen Kreis); Sachsen, Branden-burg, Magdeburg, Braunscbweig, Mecklenburg und Ansbach sindwillig. Zur Beschleunigung soll man an verschiedenen Orten zugleichersuchen. Geht es mit den Kreisen nicht, so werden Sachsen undBrandenburg wohl auf andere Wege denken. Sie meinen auch,falls in den Kreisen die Päpstlichen und auch andere, „die manmale feriatos nennen mocht," nicht wollen, sollten für diese im kur-rheinischen Kreis Kurpfalz, im oberrheinischen Pf. Johann, Strass-burg, die Landgrafen, Mümpelgard u. a. vorschiessen, im schwäbischenWürtemberg u. a., im fränkischen Ansbach u. a.; „und wenn manauf den beinen, müssen sie ihr quotam wol erlegen." Hat man„Fumum" in sein Rauchloch heimgeschickt, Entschädigung vonihm gefordert und die Kreise dann das Kriegsvolk entlassen,so soll Frankreich mit dem Monatsold gleich zur Hand sein;Sachsen, Brandenburg, Ansbach, Magdeburg, Kurpfalz, Zweibrücken,Strassburg, Braunschweig, Mecklenburg, Hessen u. a. wollen Frank-reich das Geld für Erlangung der Reiter und Knechte ohne Lauf-geld sammt Geschütz und Munition vorschiessen. G. soll die,'Sacheeilends bei Kurpfalz, Pf. Johann ^und Strassburg einleiten.
(P.S.) Ist neulich „in secretiori quodam consilio gewesen;'•hatman darvon geredt, wie die ungeachten gregarii [reichsstende], itemJosua [Frankreich], item Judith [Engelland], Benjamin [DennemarkJund sein schwager der Judith nachbar und des propugnaculi [statStrassburg] confederirte, 1 item des Darii [K. von Hispanien] vermeintlichangebne rebellen in einen ku chen möchten bracht werden"; manzweifelte besonders an den letzteren, da sie als inconstantes ver-schrien und „pacta cum ipsis inita nit halten sollen^ und ihren
1 Der K. von Schottland und die ev. Schweizer.