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12. Mai Kaiser uod die päpstlichen Stände, die schimpfliche Abfertigungder deutschen Gesandten (wegen deren er den Gesandten nichtpersönlich empfangen hat); ob der K. nicht die Fürsten nur ver-suchen, seine Gegner schrecken, die bewilligte Hülfe schliesslichgegen die bedrängten Christen gebrauchen wolle? Endlich un-genügende Persönlichkeit und Vollmacht des Gesandten. Anderer-seits Widerstand gegen die Obrigkeit ein böses Exempel. 1 Mankönnte vielleicht den Christen in Frankreich Sicherheit oder garfreie Religionsübung erlangen, den K. gewinnen. Frühere Verdienst eder Krone Frankreich um die A. C. Verwandten. Der K. bisherunter dem Zwang der Guisen. Das Anlehen Hesse sich wohl ver-antworten, 3 zumal der K. ja bei der päpstlichen Religion bleibt.Die Beschimpfung der Legation, die der K. sehr bereut, vielleichtvon den Guisischen veranlasst. Glaubt auch, der K. wolle jetztnur ihre Gesinnung kennen lernen und dann erst vornehme Gesandteund Räte mit Vollmacht abordnen. Seine Ansicht für den Falleiner Unterstützung: 1) Etliche unter den angelangten Fürstensollen sich über eine bestimmte Summe vereinigen und einer ausihnen dieselbe dem K. vorschiessen. Ein allgemeines Werk undVersammlungen der Räte nicht rätlich. Er würde zunächst mit W,zusammenkommen, dem das Weitere als dem Kundigsten zu über-lassen wäre; die R. Konstitutionen im Auge zu behalten. Mit denPersonen der Kff. hat es ein besonderes Bedenken; hat unlängstein Anlehen an einen hohen Ort abgeschlagen. 3 2) Der K. müssteinsgeheim eine Versicherung machen, dass die Hülfe auch zuGunsten der Rel. Verwandten gemeint sei und dass in ganz Frank-reich unter Beobachtung der alten Pazifikationsedikte die päpstischeund ev. Religionsübung freigestellt werden sollten/ 3) Die Ver-sicherung des Gelds betreffend, wünscht er Verpfändung von Metzund zwei andern Städten, womöglich Toul und Verdun, auch Lyon. 64) Ob nicht Navarra mithereinzuziehen und der K. damit gleichsamzu einem Urteil über die Succession zu veranlassen wäre? 5) Mansollte eine Gegenobligation vom K. bekommen, worin er Gegenhülfeund ewigen Frieden mit den Paziszenten zusagen würde. Bittetum W's Gutachten und schlägt eine persönliche Zusammenkunft inLangensalza vor, wo sie Alles verabreden und ins Reine bringen wollen.Bittet um baldige Aeusserung und Geheimhaltung der Sache. 6
1 In einem kursächs. Memorial für die Zusammenkunft mit Hessen,wo die obigen Argumente und Vorschläge zusammengestellt und zumTeil ergänzt sind (Dr. ebd. Cop; eine weitere Ausführung dieser PukteConc, ist von Krells Hand), wird gleichfalls darauf Gewicht gelegt,dass man Navarra früher nicht unterstützt habe, als es sich um Bündnissoder Hülfe wider die Obrigkeit handelte, jetzt aber sei N. mit seinerObrigkeit einig; „in solchen feilen hilft ein her dem andern billichpropter exemplum".
3 Im Memorial: „dergleichen anlehen ist in reichsordnungen nichtverboten".
a Vgl. No. 130 (S. 112); 166.
4 Dies fehlt im Memorial.
6 Das Memorial fordert nur Metz. Vgl. hiezu eine Äusserung vonBongars gegen Segur 23. April (Anquez S. 25).
6 Vgl. S. 194 A. 2; über den politischen Umschwung in Dresden