182 1589 192.
25. Die Rel. Sachen Papisten ad referendum gegeben, unter andereFebruar titulos (Pfändungen etc.) gezogen. Die Kanzlei zu Speier mit lauterPapisten besetzt. Papisten bei den Prozessen mehr gefördert alsEvangelische. Verwalter und Protonotarien bestimmen nach ihremBelieben die Strafen und Termine. Wer bei den Visitationen dieZustände am K. G. aufdeckt, dem fährt man übers Maul. Fiskalprozedirt heftig gegen Evangelische, aber nicht gegen Geistlichewegen der Kontribution. Jurisdiktion des K. G. durch die kais.Kommissarien (in Rel. Sachen nur Papisten) geschwächt; man willkeine Appellation zulassen. Visitationen vom Kaiser ohne Konsensder Stände eingestellt; im Vorjahr Salzburg Magdeburg wider-rechtlich vorgezogen. 1 Der Kaiser soll die Gesandten des Papstesund Spaniens abschaffen oder sich nicht so von ihnen einnehmenlassen. Der Kaiser darf keinen R. Stand sine causae cognitionein die Acht erklären laut Kapitulation. Das Reich wird durchFremde regiert, die kais. Räte haben meist Dienstgeld vom Papstund Spanien und kommuniziren des R. Sachen. Der burgundischeKreis erweitert sich auf Kosten des R. (Deventer, Campen, Zwolle,Utrecht, Cambrai u. s. w.) Herzogtum Jülich „steet leis"; ver-fällt der kinderlose junge Herr, so setzt sich Spanien mit seinemstets bereiten Heer hinein, wie es in Italien dem R. Mailand u. a.genommen hat. Auch der österreichische Kreis erweitert sich stets,ohne Beschwerungen für das R. tragen zu wollen; mache die Kon-stitutionen mit im R. Rat, berufe sich aber gegen sie auf seinePrivilegien. Heimfallende Grafschaften und Herrschaften nach kais.Gefallen verliehen gegen die Kapitulation. Bedenken der Kff. undFürsten beim Kaiser fruchten nichts; vgl. den Durchzug Albasohne Kaution, so dass man sich an den Bürgen entschädigenkonnte. Der Kaiser gibt Zollprivilegien ohne Konsens der Kff,Der Papst soll dgl. dem B. von Salzburg gegeben haben. KeineKonvente der Kff. und Fürsten mehr ohne kais. Gesandte. Wennauf dem R. Tag ein Gesandter offen redet und Burgund oderOesterreich anrührt, heisst man ihn ungehorsam; 2 andere, die leisgehen, sind gehorsam und bekommen Exspektanzen auf Lehen u.a.Der Kaiser will keine Werbung eines R. Standes, selbst zur Defen-sion, ohne kais. Patente gestatten; gibt Patente nach seinemBelieben. „In summa, keiser heb einen hoch und den andern nie-der respectu religionis, halt keine gleicheit." Niemand sagt demKaiser etwas; früher wurde der Spanier beschickt z. B. als derRhein mit etlichen Fischgarnen überzogen werden sollte, damit keinLaich herauf komme. Spanien zeigt sich als Exekutor der Liga.Wie es mit der Justiz steht, ist bekannt. Vgl. Ferrara gegenSpanien und Parma und princeps Vallis Tari gegen den Papst, trotzder Bedenken der R. Stände ao. 82.
Mb. 1H/15.
1 Vgl. Häberlin XIV, 620.
2 Dies bezieht sich auf die kais. Massregelung Ehems beim Augs-burger R. Tag 1582 (I. 396).