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(26. April)täglich geschwächt, ihr Rat gilt nichts beim Kaiser (köla., strass-burg., augsburg. Sache u. s. w.). Die Kff. sollten eben selbst mehrauf das Vaterland als auf die Person des Ksisers sehen; Tacitussagt: „Ordinum et procerum ad principem nirais humiles preceset adulatio eura ex bono principe faciunt tyrannum." DerKaiser verfährt in der Bewilligung von Zöllen rechtswidrig (bair.Aufschlag, würtemberg. Salzburg. Zoll u. s. w.). Die Zusammenkünfteder Kurff. oft eingestellt oder kais. Kommissarien beigezogen, diedann alles dirigiren. 3) Die Stände, die etwas auf Reichs- oderanderen Tagen vorbringen, was dem Papst, Spanien und Oesterreichnicht gefällig, gelten als unruhig und man fährt ihnen übers Maul,während die anderen als die gehorsamen bei Hof karessirt und mitmateriellen Vorteilen bedacht werden. 4) Die Freiheit der deutschenRitterschaft wird als Frechheit bezeichnet und im Punkt der Kriegs-bestallungen unleidlich eingeschränkt. Selbst die Fürsten sollenjedesmal erst beim Kaiser um Erlaubniss und Patente einkommen.Die früher wenig bekannten mandata avocatoria. 5) Den fremdenNationen wird aller Mutwille gegen das Reich zugelassen. 6) DieVerleihung der Regalien an geistliche Stände von der päpstlichenKonfirmation abhängig gemacht, während doch nur die Wahl undkais. Jnvestitur einen zum R. Fürsten macht. 7) Das Archiv desReichs in schlechter Verwahrung.
Besondere Gravanima der Stände der A. 0.: 1) Offne Angriffeder Jesuiten auf die A. C, Publikation der Bulle in Trier. 2)Wiedereinführung der päpstlichen Zensuren und Exkommunikationenim Reich, gegen den Buchstaben des Rel. Fr. (§ damit auch ob-berührte beiderseits Rel. Verwandte etc.) 3) Hinderung der StändeA. C. an der Rel. Uebung (Ortenburg, Aachen); vgl. die 2. Beilagezu Gebhards Ausschreiben. 4) Oeffentliche Aeusserung der Jesu-iten, der Religionsfrieden sei nach dem Tridentinum als erloschenzu betrachten. Ein vornehmer R. Stand bezeichnete ihn als einenabgedrungeuen. Auf die gegenteiligen Erbietungen und Beteurungender Päpstlichen darf man nichts geben, denn sie haben die Regel:Man soll den Keizern keinen Glauben halten. Obwohl es unterden Geistlichen vielleicht etliche gibt, die sich nicht zur Vertilgungder A. C.Verwandten gebrauchen Hessen, so würden dieselben dochsogleich vom Papst abgesetzt und durch die in Rom von denJesuiten erzogenen abgefeimten giftigen papistischen Bluthunde er-setzt werden. Mainz hat sich erklärt, er wolle lieber resignirenals die Religion unterdrücken helfen. Man hat auf dem WormserDep. Tag gesehen, wie ihre Verpflichtungen gegen den Papst selbstin einer rein weltlichen Sache (de usuris in causa meri mutui)massgebend waren. Sie sollten sich der scharfen Juramente ent-ledigen und nur dem Reich anhängig sein, wie Cicero schreibt:„Ne quis plus quam unius civitatis civis sit." 5) Vertreibung evan-gelischer Untertanen durch papistische Obrigkeiten, während derRel. Friede nur von Freistellung des Auszugs spricht. 6) DieDeclaration K. Ferdinands nicht anerkannt und den Kommunendas Exercitium entzogen. 7) Praktiken gegen die A. C. in denReichsstädten (die Jesuiten in Augsburg, Ansinnen des Kaisers andie Räte in Augsburg und Köln). 8) Offenes Hervortreten der S.