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3 (1903) 1587 - 1592
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66
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66 1587 77—78.

er ihm den Befehl J. C's verlesen Hess, ihm sogleich den Kampfanbot und ihn für einen Schelm erklärte. Cratz hat auch J. C.bedroht. „Es ziehen die genachbarten vom adel, gleichfalls daspaffengeschwerm mit häufen zu im hin, haben und geben ire rat-schleg miteinander." Doch will der Rat auf sein Erinnern diesabschaffen. J. C. soll beim Rat nochmals auf Auslieferung dringen. 1

Mb. 113. 3 I f. 245, Conc.

August 78. Instruktion Segur's für den nach England abge-fertigten mons r d'Averly. 2Frankfurt

(Anbringen in Kassel, Bremen und Holland. In England Verständigungmit den Vertretern Navarras. Bei der Königin Beschwerde zu führenüber J. C. und dessen verräterische Ratgeber, die Kapitulation, dieVerhandlungen mit Lothringen. Notwendigkeit einer neuen Armeeunter anderer Führung. Ein Darlehen von Drake zu erbitten.Beutterichs Verhandlungen mit Malleroy 1580.)

A. soll in Kassel den Landgrafen über den Zustand der Armeeund ihren Aufenthalt im Elsass unterrichten und ersuchen seineund anderer Kontribution „promptement" an Otto von Lüneburg,Philipp von Braunschweig oder Christian von Anhalt zur Werbungvon 4000 Pferden und einem Regiment Landsknechte aushändigenzu lassen, ferner Segur mitzuteilen „ce qu'il aura ä faire pourl'advenir" und die K. von England um weitere Unterstützung zubitten. A. soll in Kassel die Briefe für den Administrator an„Megbach" abschicken und sich erkundigen, ob Dänemark, L. Wilhelmund Magdeburg nicht J. C. 100 000 Taler zugesichert haben, wieBongars berichtet hat; ist es so, so müsste man dieses Geld fürden Nachzug verwenden und einem der 3 Fürsten zustellen „pourestre chefs ou ä mons r le landgrave pour en ordonner," jedenfallsnicht J. C, wenn es nicht wieder schlecht verwendet werdensoll. D. Lucas Maius und der Sekretär „Hugelius" sollen an S. schreiben.

1 Ueber Friedrich Cratz von Scharffenstein vgl. I S. 132; 157 A.2; 382 A. 3; La Hu g. III, 395 ff. Die Verhaftung erfolgte zu Wormswegen Werbung für K. Heinrich III., dessen bestallter Oberst C. war.Am 25. Aug. befiehlt J. C. Winnenberg, den C. wegen seiner wieder-holten Werbungen und Praktiken gegen die Hugenotten zur Rede zustellen und an sein früheres entgegengesetztes Versprechen zu erinnern.Am 26. Aug./5. Sept. forderte die rheinische Ritterschaft zu Mainzvom Wormser Rat Aufhebung der Haft oder wenigstens Verhütungder Auslieferung auf anderes Gebiet; am 27. Aug. verlangte J. C.vom Rat Aufrechthaltung der Haft, auf seine Verantwortung.Winnenberg verlangte am 2. Sept. vom Rat Haussuchung nach Waffenbei den Geistlichen und den Juden und gutes Aufsehen auf C. unddie Sicherung der Stadt, da morgen viele vom Adel, gegen 600 Pferde,eine Hochzeit zu Herrnsheim feierten. J. C. sandte Putlitz nach Wormsund gestattete auf dessen Bericht Aufhebung der Haft, wenn C. sichgegen den Rat verpflichte bei einer neuen Werbung dem kurrheinischenKreisobersten Kaution zu leisten und die Haft nicht rächen zu wollen(J. G. an den Rat, 5. Sept.).

2 Vgl. S. 60 A. 2; Anquez S. 23.