Druckschrift 
3 (1903) 1587 - 1592
Entstehung
Seite
38
Einzelbild herunterladen
 

38 1587 49.

Juni nämlich die Städte und geringeren Stände sich wie zu Augsburg,30 von den höheren Ständen absonderten und gemeinem ReichsbeschlussJuli widersetzten; dass man (wie zu Worms) anfange, wider maiora1° vota zu protestiren; dass man eines Teils vor und bei den Zu-sammenkünften besondere conventicula halte und besondere Vorträgeund Propositionen (wie zu Worms) tue „und sich, was man widerdie Catholischen votiern wolte, vergliche, danebens auch allerleiPrivatsachen mit einmischte, damit die stend getrennet und diegemaine beratschlagungen verhindert und verwirret wurden. Zumvierten, dass sich die confessionsverwandten lauter verneinen Hessen,als solte der geistlich vorbehält im religionfrieden noch ain unbe-willigter und unerledigter articl sein, und wann es wider zu aimreichstag kommen solte, so müeste man denselben cassiren und diefreistellung willigen oder es müest brechen. Sonsten wolten siauch kain haller oder pfennig contribuiren". Würden diese Neue-rungen nicht vor der Reichsversammluug abgestellt, so würde derConsens bei den geistlichen Kff. schwerlich zu erlangen und ihrsammt anderer Katholischen Erscheinen nicht ratsam oder dochvergeblich sein; man könnte leicht mit grösserem Unwillen voneinander ziehen und nachmals eine andere Versammlung der Ständeäusserst schwer fallen.

Da nun eine völlige Abstellung nicht wohl möglich, hat erSachsen und Brandenburg durch eine besondere Legation um ihrGutachten und Erklärung ersucht, was er sich bei ihnen zu getrostenhaben möchte. Er erwartete mindestens eine Missbilligung der an-gedeuteten Ungebühr. Da aber die Erklärung der Kff. etwas un-gleich und (namentlich bei Brandenburg) so ausgefallen ist, dassjene Punkte mehr gebilligt als gescholten, die Schuld auf dieKatholischen geschoben und dagegen die Kölner, Augsburger undStrassburger Händel als Gravamina angezogen, deren Abstellungsowie die Abschaffung des fremden Kriegsvolks im Reich und derUngleichheiten am K. Gericht zur Vorbedingung eines neuen Reichs-tags gemacht werden, 1 so will er vor Allem die Katholischen hier-

1 Hierüber berichtet Zane aus Prag 28. März/7. April, gestern seienGraf Fürstenberg und Kurz nach Sachsen und Brandenburg abgereist,um wegen eines R. Tags zu sondieren, eine Zusammenkunft der Kff.mit dem Kaiser wegen der römischen und polnischen Königswahl anzu-regen und zu versichern, der Kaiser habe gegen die Einlagerung derSpanier in Westfalen seine ganze Autorität aufgeboten; am 18./28. April:der Kaiser lege kein grosses Gewicht auf das persönliche Erscheinenaller Kff. beim R. Tag; am 9./19. Mai: die Kff. seien gegen Berufungeines R. Tags vor Abstellung der Unordnungen im Reich ; namentlich Bran-denburg habe Entschädigung für Gebhard Truchsess, Beilegung der augsbur-gischen und der aachischen Streitsache und des Strassburger Handels, Ver-treibung der fremden Truppen u. a. verlangt. Man habe vorhergesehen,dass die Kff. ihr persönliches Erscheinen, nicht aber, dass sie auch, dieSendung von Deputirten abschlagen würden. Er fügt bei: „da buon tempoa questa parte l'imperatore communica col re cattolico tutti li anda-menti delle cose di qua et si regge col suo parere, perö, sicome mandögiä a dargli parte del negotiato da lui con li elettori ecclesiastici cosi l'afatto hora con li secolari"; wenn die Heirat mit der Infantin zu Standekommt, bedarf es vorher keines R. Tags (Wien, disp. Ven.).