Druckschrift 
2 (1884) 1582 - 1586
Entstehung
Seite
209
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276-277. 1584 209

grosser Unterschied; für Ersteren würden vermutlich die, so bis-17; . yher stillgesessen, aufstehen..... 27!

Ma. 399/46 f. 77. Or. (teilw. chiffrirt).

277. Kurfürst August an seine Räte zu Rothe n- 24. April

bürg. Dresden

Missbilligt deren Absonderung von den Brandenburgern undWürtembergern im Punkt des geistlichen Vorbehalts, die ihrer In-struktion nicht gemäss ist. Wenn sie den geistlichen Vorbehaltfür den andern allseitig angenommenen Punkten des Rel.-Friedensgleichförmig erklären, ist die notwendige Folge,das wir nebenden Bäbstischen auch solchen articul exequiren solten und musten".Tun dies die Päpstlichen gegen die A. C. Verwandten auf denStiftern,so gibt uns doch solchs in unserm christlichen gewissennichts zu schaffen und wir lassen es diejenigen gegen gott vorant-worten, die es dermassen im religionfrieden wieder der A. C. vor-wanten stende willen vorabschiedet und noch itzo mit der tat vor-fechten". Aber selbst mit Hand anzulegen wäre ihm unrühmlichund im Gewissen beschwerlich; auch.käme es mit der Zeit dadurchzur Restitution auch derjenigen Stifter,so itzo durchaus refor-mirt und dem religionfrieden zuwieder aus des babstes Juris-diction gezogen worden seint". Für eine Exekution gegenGebhard wäre er überdies des obersächsischen Kreises nichtmächtig. 1 ) ....

Dr. 8929, Instr. nach Rothcnb. Or.

1) Trotzdem drangen die kf. Räte (Einsiedel, Berlepsch und D. Ar-nold) wiederholt in ihrem Sehr, vom 3. Mai darauf, der Kf. möge siewenigstens zu der Erklärung bevollmächtigen, dass er niemals gemeintgewesen oder noch sei Gebhard und dessen Aphänger mit Geld, Volkoder andrer Kriegshülfe zu unterstützen, wogegen man ihm nicht ver-denken solle, dass er wider Gebhard, der sich Beiner Religion rühmeund ausgebe,noch zur zeit und ohne des reichs erkentnus nicht helfe".Sie warnen den Kf. geradezu seine günstige Situation mit Gebhardoderauch mit den protestlrenden freistellern und des heilsamen religioni'riedensWiederfechtern in gefahr zu setzen". Aber der Kf. sprach sich in einemweiteren Sehr, vom 24. Mai nochmals ganz in obigem Sinne aus, erkönne doch nicht ganz allein im Gegensatz zu allen andern- A. 0. Ver-wandten mit den Papisten handeln. Dr. Peifer stritt nachmals noch imSommer mit Berlepsch darüber,utrum conducat, ut elector noster exe-cutionem contra Truchsesium suadeat et Buscipiat. Ist eine wunderlichefantasei bei disen leuten, qui non vident, wann U. G. H. den Truchsesut adversantem religiosae paeificationi verdammen hülte (hoc enim postre-mo Excels. eius cousuluerunt), das die execution ipso iure darauf er-volgen muste". Daher sei der Entschluss des Kf. dahin gegangen, mansolle die Pacifikation fortsetzen oder beiden Teilen zugleich Friedengebieten, wenn aber keines von beiden zu erhalten, die Sache auf denzu Augsburg beschlossenen R.-Dep.-Tag verschieben (Peifer an Pistoris,5. Juni 1584).

Bejsold, Briefe des Pfalzgrafcn Johann Casimir. II. 14