249-250. 1584 185
gefunden haben." Noch einmal kam der heftige Fürst darauf zurück, J. 7. Januar
C. solle den Pfaffen sagen, sie hätten ihn zu Lebzeiten seines Bruders
genug vexirt („welches gleichwoll S. F. Gn. etwas grober gemeldet"),
sie sollten ihn künftig unvexirt lassen, „es Wolfen sunst E. F. Gn. sie
setzen, das sie weder sonne noch mon bescheinen solte, und sie lelirnen,
wie sich die kirchendiener gegen irer oberigkeit zu verhalten schuldig".
Die pfalzischen Gesandten fügen freilich bei, zu solchen Prozessen könnten
sie selbst nicht raten.
250. Graf Joachim von Ortenburg an Johann Casimir. 7. Januar
Augustus-
Werbung bei Sachsen. Die Audienz gab am 5. in Verhinde- g
rung des Kf. Herzog Christian; die Antwort erfolgte am 7. Mitihrem folgenden Bericht über den Antritt der Tutel und Admini-stration ist, soviel sie merken, der Kf. zufrieden. Dagegen meinteder Kf., wegen Aufnahme in den Kff.-Vefein müsse J. C- sich anMainz wenden, bei dem sie Sachsen nötigenfalls befördern will.Betreffs des Mühlhäuser Tags blieb es bei der vorigen ablehnendenAntwort. Man war hier offenbar über die Einstellung des Tagsdurch die Heidelberger Räte froh. 1 ) Nebenmemorial. Gegen dieGeldhülfe bestehen die vorigen Bedenken; wegen des andern Punktswill der Kf. zu Rothenburg auf billige Mittel bedacht sein. DenKalender will der Kf. nicht annehmen, bis auf gemeinsamen Ver-gleich der A. C. Verwandten. Wegen der Titulirung des B. vonLüttich bleibt es vorläufig bei der frühem Erklärung. Erbötig,wegen des Kammerrichteramts mit Brandenburg den Kaiser anzu-mahnen. Der Rothenburger Tag soll im März beginnen; unbe-kannt, welche Stände beschrieben werden, doch gleichviel von bei-den Religionen. In der Beantwortung der bei J. C um Fort-setzung des Mühlhäuser Tags anhaltenden Stände soll dem Kf. keinUnglimpf geschehen, ürtenburgische Sache. Aachen: Sachsen undTrier Commissare/'O
Mb. 112/2d. Or.
1) Vgl. no. 234. Die sehr umfangreiche Instruktion für die anSachsen und Brandenburg abgefertigten Räte Ortenburg, Reuber undHans Dietrich Wambold, Heidelb. 7. Dez. 1583, Me. 998. Conc. Unter-wegs sollten die Ge andten auch L. Ludwig und L. "Wilhelm aufsuchen,bei letzterem aber ,,ire anbevohlene reis an Sachsen heimblich haltenund das geringste sieb nicht verlauten lassen". Das Or. der sächs. Ant-wort vom 7. Jan. ebd.; betr. der Tutel und Administration verweist sieauf das Beschwerdeschr. Würtembergs an Sachsen (vgl. no 244 A. 1)und ermahnt J. C. seine "Verwaltung so anzustellen, dass zwischen denUntertanen der Pfalz kein ungleicher Verstand erfolge und die benach-barten Fürsten sich sorglicher Veränderung und Neuerung halben nichtzu beklagen haben. Bei Brandenburg erfolgte das pfälz. Anbringen am18. Januar; die Antwort (Köln an der Spree 20. Jan. ebd. Or.) ent-spricht wesentlich der sächsischen. L. Wilhelm hatte also sehr mitUnrecht gegen die Pfälzer geäussert, die beiden Kff. würden dem Con-vent nicht entgegen sein (Bericht der Gesandten aus Cassel, 21. Dez.Me.). — In Marburg fanden die Gesandten den L. Ludwig im Gesprächallerdings nicht geneigt ohne Weiteres sich der Tutel zu entschlagen,„doch haben wir so viel wol vermerkt, daB E. F. Gn. sich diss orts keins