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Bekanntlich giebt es drei Darstellungen des Totentanzes vonHolbeins Hand: 1) die Handzeichnung mit dem Entwürfe zur Ver-zierung einer Dolchscheide, 2) das xylographische Alphabet mit denTotentanzbildern in den einzelnen Buchstaben, 3) die selbständigenHolzschnitte des Totentanzes, von denen gewöhnlich allein die Redeist, und die man im Gegensatz zu den zwei ersten Darstellungenals den grossen Totentanz bezeichnen kann. Alle drei sind inDeutschland durch Jahrhunderte bis zur Stunde schlechtweg „Toten-tänze" genannt worden; nur Wackernagel erklärte sich gegen dieZulässigkeit dieses Namens und Woltmann , der kaum einen Aus-spruch Wackernagels nicht wiederholt hat, schloss sich ihm an.Wackernagel behauptet, dass Holbein „den tanzenden Tod ganzaufgab", und dass daher der Ausdruck „Totentanz" nicht passe;Holbeins Holzschnitte „sind eben Bilder des Todes, es ist keinTotentanz mehr" (S. 364, 375). Hier begegnet uns zum erstenmaleeines jener Urteile, die von einer richtigen allgemeinen Empfindungausgehend, zu sehr auf diese und zu wenig auf eine objektive Unter-suchung der Bilder selbst sich stützen. Gewiss hat Wackernageldarin recht, dass Holbeins Bilder keine Totentänze im alten Sinnvorstellen; nur ist die Begründung einseitig und nicht zutreffend.Bei Holbein kommen mehr wirklich tanzende Tote vor als z. B. inKlingenthal, hier nur zweimal (Patriarch, Jurist), dort wenigstens fünf-mal, bei der Austreibung aus dem Paradies, bei der Königin, der altenFrau, dem Ehepaar, dem Narren (Taf. 3, 4, 6—8, No. 3, 11, 25, 35,43)*). Nimmt man dazu, dass mehrere andere seiner Toten die Leben-den ebenso angreifen und mit sich fortreissen (Bischof 12, Äbtissin 15,alter Mann 33, Krämer 37 u. s. w.), wie es die alten Totentänze dar-stellen, so bleibt in der That nicht viel über die Hälfte von HolbeinsBildern übrig, deren Tote in ihrem äusseren Gebaren sich von ihrenVorbildern unterscheiden. Und dasselbe gilt in verstärktem Masse vondem Alphabet und der Dolchscheide. So beweist also WackernagelsKriterium eigentlich das Gegenteil von dem, was er folgert.
Ich bin aber weit davon entfernt, die aufgeworfene Frage indieser formalen Weise entscheiden zu wollen. Es kann sich dabeigar nicht darum handeln, den begrifflich zulässigen Namen zu finden;denn der Ausdruck „Totentanz" ist nun einmal durch die historische
Über diu Numerierung im grossen Totentanz siehe den Abschnitt XIV.