— II!
Fig. 54. Herzogin aus dem Grossbasler Totentanz,nach B ü c h e 1.
richtig wiederholt, so be-weist er eben, dass er esin den ersten Fällen ander Genauigkeit der Ko-pie fehlen liess.
Noch auffälliger istdies in den folgendenBeispielen.
4. Der Tote der Her-zogin hat nach BüchelsZeichnung ein eigen-tümliches Lendentuchumgebunden; bei Merlanscheint es zu fehlen. Beigenauerem Hinsehen ent-
deckt man aber auchim Kupferstich die Umrisse des Tuches, freilich nur in einer punk-tierten Linie. Dies kann nichts anderes heissen, als dass Merianvon dem fraglichen Lendentuch nur halbverwischte Reste im Ge-mälde vorfand und sie in seiner Kopie ebenso wiedergab; jenesTuch war also thatsächlich schon früher gemalt gewesen und
wurde von einem Restauratornach Merians Zeit wiederher-gestellt, so wie es uns Büchelüberliefert hat. Man würdesich aber täuschen, wenn manaus dem Umstände, dassMerian jene Reste des Tuchesnicht selbst ergänzte, seineKopistentreue und Gewissen-haftigkeit folgern wollte; dennstatt des verwischten, von ihmaber immerhin angedeutetenTuches zeichnete er die da-von verdeckten Körperteile,die überhaupt niemals gemaltwaren, vollständig aus, be-
Fig. 55. Herzogin aus dem Grossbasler Totentanz,
nach Merian. \vies also dadurch gerade